16.08.2013, 11:16
schau mal deinen kaufvertrag genau an:
wenn der gewerbliche dir "im auftrag" verkauft hat, kann die gesetzliche gewährleistung auch ausgenommen sein.
ist dies der fall, wird wohl jeder cent an den anwalt hinausgeworfenes geld sein.
wenn nicht, würde ich erstmal ohne anwaltsdrohung beim verkäufer gewährleistung einfordern, vlt. ist er ja sellbst gelinkt worden.
wie soll er denn das merken, wenn er selbst auch das auto trocken in zahlung genommen hat und in die halle stellt.
so wie ich das gelesen habe, kannst du ihm ja vorführen wie das wasser reinläuft, mehr brauchst du doch erst mal gar nicht:
offensichtlicher mangel in den ersten sechs monaten wird immer dem verkäufer zulastengelegt.
wenn er einen guten ruf hat und behalten und ausbauen will, muss er an einer guten lösung interessiert sein. mit betrug und anwalt kannst du immer noch drohen.
lg - manfred
wenn der gewerbliche dir "im auftrag" verkauft hat, kann die gesetzliche gewährleistung auch ausgenommen sein.
ist dies der fall, wird wohl jeder cent an den anwalt hinausgeworfenes geld sein.
wenn nicht, würde ich erstmal ohne anwaltsdrohung beim verkäufer gewährleistung einfordern, vlt. ist er ja sellbst gelinkt worden.
wie soll er denn das merken, wenn er selbst auch das auto trocken in zahlung genommen hat und in die halle stellt.
so wie ich das gelesen habe, kannst du ihm ja vorführen wie das wasser reinläuft, mehr brauchst du doch erst mal gar nicht:
offensichtlicher mangel in den ersten sechs monaten wird immer dem verkäufer zulastengelegt.
wenn er einen guten ruf hat und behalten und ausbauen will, muss er an einer guten lösung interessiert sein. mit betrug und anwalt kannst du immer noch drohen.
lg - manfred