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Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - Druckversion

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Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - Twingotwo - 14.08.2013

Hi Leute!

wir haben unseren 2008er Twingo 2 erst ein paar Tage. Vermutlich aufgrund der Regenfälle in den letzten Tagen, hat sich nun reichlich Wasser im Fussraum auf der Sozius-Seite angesammelt. Es riecht jetzt wie in einem feuchten Keller.

Bei der Suche nach der Ursache, bin ich bisher nicht weitergekommen. Der Wagen ist im Grunde wie neu und trotzdem haben wir nun leider dieses Problem...

Meine Frage: Hatte jemand von Euch schon einmal das Gleiche? Könnte eine Stelle am Schiebedach undicht sein? (Dichtungen sehen aber noch einwandfrei aus) Wenn ja, wo könnte es eindringen?

Der Händler muss wohl davon gewusst haben, denn die Fussmatten lagen bei der Erstbesichtigung im Kofferraum. Ich bin an dem Tag allerdings davon ausgegangen, dass man sie wegen der Innenreinigung dorthin gelegt hatte. Beim Abtasten des Teppichs, war am Tag des Kaufs jedenfalls noch alles trocken. Innen roch er zwar ein kleines bisschen, aber das war kein Grund für Misstrauen oder ein Hinweis auf Feuchte.

Eine Sache noch.... er bekam 2012 eine neue Frontscheibe. Vielleicht hat auch Carglass Murks gemacht und es ist nun deshalb undicht. Optisch ist aber absolut nichts zu erkennen. Auf der Beifahrerseite ist der Teppich an der Kante zum Fond (unter Vorderkante Sitz) aufgeschnitten. (dachte erst, das wäre normal; ev. ein Ausschnitt für irgendeine andere Ausstattungsvariante)

Durch dieses Loch läßt sich der Boden abtasten. Dort steht das Wasser und hat die Dämmmatte darunter komplett eingenässt... auch der hintere Bereich im Fond ist betroffen. Das liesse die Überlegung zu, dass da schon mal jemand dran war. Also muss da ganz klar schon mal Wasser reingelaufen sein!

Vielleicht kommt es ja auch aus dem Bereich vordere Spritzwand? Da es ja bekanntlich zum tiefsten Punkt läuft und auf den Sitzen nichts feucht war/ist, muss das Wasser wohl unter dem Teppich entlang gelaufen sein.

Was soll ich nun tun? Bin für eure Antworten und Aufklärungen sehr dankbar!

Grüße
Twingotwo aus HH


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - ogniwT - 14.08.2013

Erst mal die Beifahrertüre ansehen.
-Stimmen die Spaltmasse?
-Ist die Dichtung 100%ig in Ordnung?
-Fensterdichtung auch?

Ansonsten den Teppich so weit wie möglich weg klappen und mal
mit dem Gartenschlauch Sauwetter simulieren. Evtl sieht man ja was.


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - Darth Vader - 14.08.2013

Evtl. Abläufe unter dem windlaufgitter verstopft? Bei regen steigt dann das wasser und läuft über die luftansaugung in den innenraum.oder ablauf klimaanlage verstopft.dann kann das kondenswasser nicht mehr ablaufen.


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - Twingotwo - 14.08.2013

(14.08.2013, 19:52)Darth Vader schrieb: Evtl. Abläufe unter dem Windlaufgitter verstopft? Bei Regen steigt dann das Wasser und läuft über die Luftansaugung in den Innenraum. Oder Ablauf Klimaanlage verstopft. Dann kann das Kondenswasser nicht mehr ablaufen.

Hallo Darth,

der Gedanke kam mir auch schon. Ist das Windlaufgitter das, unter der Windschutzscheibe? Die Abläufe dort schienen frei. Zumindest äusserlich. Wo genau geht das Wasser von dort normalerweise hin?
Ich werde mal die Luftkanäle im Fussraum abtasten. Da sollte man ja fündig werden, wenns darüber einströmt.

Und wo ist der Ablauf der Klima ungefähr?
Die Klima wurde übrigens am Tag der Abholung neu befüllt. Hätten die ev. sehen können, das da was verstopft ist? (Weiss nicht genau, wie das normalerweise von statten geht. Daher die Frage)

Ansonsten: Die Türgummis sind einwandfrei. Die Spaltmaße der Türen alle gleich. Nichts deutet auf einen ev. Unfall oder Austausch hin.


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - passivhaus - 14.08.2013

die dichtheit der windschutzscheibe kannst du so überprüfen:
http://www.twingotuningforum.de/thread-28627-post-8658277.html#pid8658277
ich weiss aber nicht wo beim twingo N die druckausgleichsöffnungen sind.
das schiebedach wird automatisch mitgeprüft, kann aber sein, dass bei dem entstehenden innendruck das schiebedach aus seiner dichtung gedrückt wird und das ergebnis deshalb nicht stimmt. wenn das der fall sein sollte dann musst du es zur karosserie hin abkleben.

im übrigen sollte das (händlerkauf?) doch ein garantiefall sein

lg - manfred


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - Twingotwo - 15.08.2013

Bei den Gebrauchtwagenprofis auf DMAX haben sie mal ein Leck mit einer Nebelmaschine gesucht. Allerdings ging es da nur um eine Türdichtung....

Ich muss jetzt irgendwie einen Plan machen. Dazu brauche ich noch ein paar Tipps wie ich wo, was lösen kann. Bei den anderen Beiträge mit Wasser im Fussraum, sind leider keine Vorschläge zur Vorgehensweise zu finden. Auch nicht was es letzten Endes war. Ich fasse mal zusammen...

mögliche Ursachen könnten sein:

-Dichtung Windschutzscheibe
-Überlauf Klima
-Ablauf Wasserkanäle am Windschott Frontscheibe
-Wassereinbruch Lüftungskanäle

In jedem Fall muss der Teppich erstmal raus. Wie gehe ich vor, ohne was kaputt zu machen? Hat schon mal einer von Euch den Teppich rausgeholt? Mir ist auch aufgefallen, dass die Sitzschienen nicht leicht zu entfernen sind. Anscheinend sind die Schrauben verplombt. Oder gibts da eine andere Lösung?

Grüße
Twingotwo


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - mkay1985 - 15.08.2013

http://www.twingotuningforum.de/thread-26242-page-2.html
gabs auch schon mal. ist vielleicht das selbe wie bei dir


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - Twingotwo - 15.08.2013

So, und schon gibt's Neuigkeiten.... der Fehler ist gefunden! Es läuft ein ziemliches Rinnsal an der Windschutzscheibe innen rechts, von oben herab, hinter die Armaturen. Und nicht gerade wenig!

Beim Kauf muss der Wagen wohl soweit ausgetrocknet gewesen sein, dass ich es nicht bemerkt hatte. Ich roch zwar einen ganz leichten moderigen Geruch, aber es war an dem Tag auch gut 30°C warm und daher alles knochentrocken. Der Twingo stand beim Händler in der Halle. Als es dann vorgestern wie aus Kübeln geschüttet hatte, muss es sich wieder gefüllt haben.

Wir haben ja eine Rechnung von Carglass, die den Tausch der Scheibe belegt.
Ich gehe mal schwer davon aus, dass es hier einen Anspruch auf Behebung des Defekts gibt. Ich werde nun parallel einen Anwalt fragen, wie die Rechtslage genau aussieht, da wir zum Zeitpunkt des Tausches den Wagen ja noch nicht hatten, aber nun die Dummen sind.

Klar ist, das die Dämmmatte unterm Teppich sich komplett vollgesogen hat und wohl nicht mehr so trocken zu bekommen ist, dass der Gestank weggeht. Denn selbst wenn es danach dicht ist, bleibt ja immer noch der feuchte Innenraum. Fragt sich, ob Carglass auch den dadurch entstandenen Schaden übernimmt, oder wenigstens einen Wertausgleich?

Ist die Dämmmatte ein Stück, dass sich auf beide Seiten legt? Oder sind die Hälften getrennt? Kann mir das einer sagen?

Grüße vom entnervten

T.two


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - mkay1985 - 15.08.2013

wie lange ist es her, dass die scheibe ausgetauscht wurde?
es ist egal, wer der besitzer ist, du hast dennoch anspruch auf eine dichte scheibe - zumindest in der garantiezeit


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - passivhaus - 16.08.2013

(15.08.2013, 15:35)mkay1985 schrieb: ... zumindest in der garantiezeit

die carglass seinen kunden für üppige 30 jahre verspricht. verkauft der carglass-kunde sein kfz, ist die garantie augenblicklich verflogen.
mal auf die rechnung gucken.

hier bleibt nur die gesetzliche gewährleistung, deren (brauchbare) frist von 6 monaten aber leider abgelaufen ist. die "garantie" ist 'ne grosszügige, entgegenkommende, freiwillige geste des wohltäters cargl...Rolling Eyes

um folgeschäden reguliert zu bekommen, hätte der vorbesitzer (dem das ja offensichtlich nicht unbekannt war) wohl auch durch zeitnähere reklamation an einer event. schadensmilderung mitwirken müssen.

bei privatkauf würde ich die sache abhaken, wenn das auto bei einem händler gekauft wurde, muss dieser gewährleisten.
wenn wer absichtlich vertuscht hat... nicht nachweisbaren betrug soll's auch geben.

den teppich würde ich erstmal drinnen lassen und schnellstens die scheibe neu einsetzen (bei carglass hast DU da 30 jahre garantie drauf!)
dann alles reinigen und trocknen lassen.

lg - manfred


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - Twingotwo - 16.08.2013

Na super.... die Carglass Rechnung ist vom 17.3.12.

Ich versuche schon seit 2 Tagen die Vorbesitzerin ausfindig zu machen, um vorab Informationen zu bekommen, ob ihr der Wassereinbruch schon aufgefallen oder bekannt war. Aber leider kann ich die Dame nicht ermitteln. Weder über Auskunft noch übers Netz.

Ich habe eine Person mit der gleichen Adresse gefunden, vermutlich ein Nachbar der im selben Haus wohnt. Aber auch da geht seit Tagen weder morgens noch abends ans Telefon. Hatte gehofft, über ihn einen Kontakt herstellen zu können.

Ich denke, wenn ich Ansprüche an den Verkäufer (gewerblich) machen muss, wäre es von Vorteil vorab ein paar Infos zu haben. Ich habe den Verdacht, dass er wusste, dass der Wagen undicht ist. Wegen erwähnter Fussmatten im Kofferraum. Die müssen doch gerochen und gespürt haben, dass da unten Wasser schwimmt, als sie den Wagen gereinigt haben. Beweisen kann ich es aber nicht.

Wahrscheinlich muss ich einen Anwalt einschalten und mich erstmal beraten lassen, wie die Lage genau aussieht.


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - passivhaus - 16.08.2013

schau mal deinen kaufvertrag genau an:
wenn der gewerbliche dir "im auftrag" verkauft hat, kann die gesetzliche gewährleistung auch ausgenommen sein.
ist dies der fall, wird wohl jeder cent an den anwalt hinausgeworfenes geld sein.

wenn nicht, würde ich erstmal ohne anwaltsdrohung beim verkäufer gewährleistung einfordern, vlt. ist er ja sellbst gelinkt worden.
wie soll er denn das merken, wenn er selbst auch das auto trocken in zahlung genommen hat und in die halle stellt.
so wie ich das gelesen habe, kannst du ihm ja vorführen wie das wasser reinläuft, mehr brauchst du doch erst mal gar nicht:
offensichtlicher mangel in den ersten sechs monaten wird immer dem verkäufer zulastengelegt.
wenn er einen guten ruf hat und behalten und ausbauen will, muss er an einer guten lösung interessiert sein. mit betrug und anwalt kannst du immer noch drohen.

lg - manfred


RE: Hilfe! Wasser im Fussraum Beifahrerseite - Twingotwo - 16.08.2013

Und wieder Neuigkeiten.... der Nachbar ist erreicht. Ist der Freund/Mann der Vorbesitzerin. Der Wasserschaden war ihnen nicht bekannt, bzw. haben sie ihn nicht bemerkt. Zumindest nicht vom Geruch her, da sie immer mit Duftbäumchen on Tour waren. Es klang auch glaubwürdig...

Es dauert ja eine Weile, bis sich so eine Dämmmatte vollgesaugt hat und das Wasser über dem Teppich steht und bis es anfängt nach Moder zu stinken. Ich kann ihn jedenfalls immer anrufen, wenn noch Fragen sind.

Tja, am Montag steht der Termin mit dem Anwalt.

Und für alle denen so etwas auch mal passiert oder könnte - ich habe über die ADAC Seite noch folgendes gefunden:

Welche Forderungen kann ich an den Verkäufer stellen, wenn dieser für Mängel haften muss?
Steht fest, dass der Verkäufer für einen Sachmangel am Fahrzeug bzw. für arglistige Täuschung oder das Nichtvorhandensein einer garantierten Eigenschaft haften muss, kann der Käufer zunächst zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) wählen. Beim Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs in der Regel unverhältnismäßig sein, so dass es auf eine Nachbesserung hinausläuft.


Kann ich bei einem Mangel auch vom Kaufvertrag zurücktreten, bzw. den Kaufpreis mindern?
Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (pro Mangel stehen dem Verkäufer regelmäßig zwei Nachbesserungsversuche zu) oder dem Käufer nicht zumutbar, so kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat und bekommt üblicherweise nicht den vollen Kaufpreis zurück. Zu beachten ist, dass der Rücktritt bei unerheblichenMängeln ausgeschlossen ist.

Eine Minderung ist im Gegensatz zum Rücktritt auch bei unerheblichen Mängeln möglich. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Soweit erforderlich, muss ein Sachverständiger durch Gutachten den Minderbetrag festsetzen.




Ich denke mal, dass ein kleines Schwimmbad im Fussraum durchaus einen erheblichen Mangel darstellt....