11.03.2010, 23:04
da du ja eine tieferlegung hast,und nicht die origial felgen,ist es eine fahrwerks veränderungdie eingetragen werden muß. nur tieferlegung.kein problem,nur andere felgen, kein problem, aber beides zusammen.TÜV+ABnahme+EINTRAGUNG,war bei mir auch
GRUß REINER
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