01.07.2013, 10:58
Ich gehe mal gutgläubig davon aus das es bindent ist was in einer ABE steht
zitöt
In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48...) über eine "dritte" Bremsleuchte verfügen."
wird diese durch einen ( durch Bauartgenehmigten bzw mit ABE versehnenden) Heckspoiler Verdeckt "MUSS" dieser eine zugelassene Bremsleuchte Verfügen,dabei ist die Vorhandene zu Deaktivieren.
zitöt
In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48...) über eine "dritte" Bremsleuchte verfügen."
wird diese durch einen ( durch Bauartgenehmigten bzw mit ABE versehnenden) Heckspoiler Verdeckt "MUSS" dieser eine zugelassene Bremsleuchte Verfügen,dabei ist die Vorhandene zu Deaktivieren.
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt