29.08.2017, 15:32
die Garantie von Gebrauchtwagenhändlern ist Plicht und umfasst eine dem Fahrzeug angepasste Serviceleistung zu der man das Fahrzeug aber auch wirklich hinbringen muss.
das Heisst also das ein Fahrzeug von 10 Jahren und 100000 km durchaus eine Gewährleistungszusage bis etwa 130000 km zusteht.
alles andere muss als sperrmüll verkauft werden.
Diese Garantieen werden von den Gerichten sehr gern und sehr Genau behandelt, oft aber auch zu gunsten des Händlers^^
das Heisst also das ein Fahrzeug von 10 Jahren und 100000 km durchaus eine Gewährleistungszusage bis etwa 130000 km zusteht.
alles andere muss als sperrmüll verkauft werden.
Diese Garantieen werden von den Gerichten sehr gern und sehr Genau behandelt, oft aber auch zu gunsten des Händlers^^
Bei allen Schrauber-Tips, die ich hier gebe, setze ich vorraus, daß der, der sie umsetzt genau weiß, was er tut
