22.02.2017, 15:58
Dass verschiedene TÜV-Stellen und Zulassungsstellen das unterschiedlich handhaben, ist bekannt.
Sie sagen das Auto muss versichert sein. Das Theater hatte ich früher oft, bevor ich die rote Nummer benutzen konnte.
Mit dem zuletzt angebrachten Kennzeichen darfst du mit EVB nur dann zu TÜV fahren, wenn das Kennzeichen noch an das Fz gebunden ist, d.h. wenn zB das Kennzeichen nicht erneut ausgegeben wurde.
Andernfalls muss die Zulassungsstelle ein neues noch ungestempeltes Kennzeichen zuteilen, d.h. an das Fz binden. Das aber macht nur Sinn, wenn danach auch damit zugelassen wird.
Das wissen nicht alle Zulassungsstellen bzw handhaben es nicht so. Diskussionen dort sind meistens anstrengend und sinnlos. Sie lohnen sich im Einzelfall idR nicht.
Was auf Websiten von Straßenverkehrsämtern als Hinweis zu lesen ist, ist kein Gesetz und keine Verordnung.
Es ist daher oft vom verkürzten örtlichen Verständnis der Rechtslage gefärbt.
Sie sagen das Auto muss versichert sein. Das Theater hatte ich früher oft, bevor ich die rote Nummer benutzen konnte.
Mit dem zuletzt angebrachten Kennzeichen darfst du mit EVB nur dann zu TÜV fahren, wenn das Kennzeichen noch an das Fz gebunden ist, d.h. wenn zB das Kennzeichen nicht erneut ausgegeben wurde.
Andernfalls muss die Zulassungsstelle ein neues noch ungestempeltes Kennzeichen zuteilen, d.h. an das Fz binden. Das aber macht nur Sinn, wenn danach auch damit zugelassen wird.
Das wissen nicht alle Zulassungsstellen bzw handhaben es nicht so. Diskussionen dort sind meistens anstrengend und sinnlos. Sie lohnen sich im Einzelfall idR nicht.
Was auf Websiten von Straßenverkehrsämtern als Hinweis zu lesen ist, ist kein Gesetz und keine Verordnung.
Es ist daher oft vom verkürzten örtlichen Verständnis der Rechtslage gefärbt.