22.02.2017, 08:56
Eine Zulassungsstelle teilt keine Kennzeichen ohne Stempel zu. Die kannst du dir jederzeit selbst bei einem Schilderhannes oder im Internet bestellen. Legal versteht sich.
Allerdings kann und darf man auch mit dem zu letzt gültigen Kennzeichen auch OHNE ZULASSUNG und OHNE gültige HU zur NÄCHSTEN TÜV Stelle fahren. Dazu brauchst nur das zu letzt angebrachte Kennzeichen und eine gültige EVB Nummer (früher Versicherungskarte). Gilt aber NUR für den DIREKTEN Weg von zuhause zum TÜV. Und im Zweifelsfall sollte man auch einen Termin nachweisen können. Und ja es steht was im Gesetzestext von wegen im "Bezirk und angrenzenden". In der Praxis gibts aber durchaus Ärger mit der Polente und somit trifft "der nächste Weg" und "direkt" eher zu. Da gibts im Falle eines Falles definitiv KEINEN Ärger. Wer natürlich auf Stundenlanges Argumentieren mit der Polizei steht und dessen Anwalt neue goldene Wasserhähne auf seiner Yacht braucht der darf natürlich gerne das Gesetz komplett auskosten.
Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden...zulassung/
http://www.autozeitung.de/ungestempelte-...34010.html
Oder auch ganz einfach: §10, Abs. 4: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Zitat:Nach einer Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV ) dürfen Kurzzeitkennzeichen gem. § 16a FZV ab 01.04.2015 von der Zulassungsbehörde nur ausgegeben werden, wenn das zu verwendende Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besitzt und eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen ist.Quelle: §16 https://www.landkreis-goeppingen.de/,Lde...ichen.html
Allerdings kann und darf man auch mit dem zu letzt gültigen Kennzeichen auch OHNE ZULASSUNG und OHNE gültige HU zur NÄCHSTEN TÜV Stelle fahren. Dazu brauchst nur das zu letzt angebrachte Kennzeichen und eine gültige EVB Nummer (früher Versicherungskarte). Gilt aber NUR für den DIREKTEN Weg von zuhause zum TÜV. Und im Zweifelsfall sollte man auch einen Termin nachweisen können. Und ja es steht was im Gesetzestext von wegen im "Bezirk und angrenzenden". In der Praxis gibts aber durchaus Ärger mit der Polente und somit trifft "der nächste Weg" und "direkt" eher zu. Da gibts im Falle eines Falles definitiv KEINEN Ärger. Wer natürlich auf Stundenlanges Argumentieren mit der Polizei steht und dessen Anwalt neue goldene Wasserhähne auf seiner Yacht braucht der darf natürlich gerne das Gesetz komplett auskosten.
Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden...zulassung/
http://www.autozeitung.de/ungestempelte-...34010.html
Oder auch ganz einfach: §10, Abs. 4: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html