26.05.2016, 17:32
Leider falsch.
Die Erstzulassung eines Fahrzeuges mit unbekannter Erstzulassung wird in D amtlich geschätzt auf den 1. des Baujahresmonats, ist dieser nicht bekannt, auf den ersten Juli des Baujahres.
Da brauchst du keine Ausnahmegenehmigungen und anderen Aufwand.
Wenn sie zicken, drehst du halt 500km drauf oder fährst woanders hin. Aus langjähriger Erfahrung muss ich sagen, dass das Zulassen von Einzelfahrzeugen mit der Wahrscheinlichkeit von Ärger verbunden ist. Wenige kennen die Möglichkeiten genau. Meistens erzählt man dir Halbwahrheiten, weil man keine Lust und oder keine Ahnung hat. Das gilt für TÜV-Prüfer und auch für Zulassungsstellen.
Auf die Weise mit der Baujahresschätzung habe ich bestimmt 20 Motorräder zugelassen. Interessant war es, einen alten Rahmen in ein Neufahrzeug einzubauen, um die alten Vorschriften zu nutzen.
Wenn es kitzlig wird braucht es eine Menge Erfahrung, um zu entscheiden, was man sagen muss und was man nicht sagen darf.
Wenn es nicht um das H-Kennzeichen geht, kann man es mit einer Ausnahmegenehmigung auch versuchen, wenn man zB unbedingt eine neue Erstzulassung haben will, aus welchen unsinnigen Gründen auch immer. Ich wollte das mal haben und bekam eine Ausnahmegenehmigung für Geräusch, Abgas und Auspuff ohne E-Prüfzeichen mit dem Vermerk "Lagerfahrzeug Bj 1986". Das war 1995. Das Motorrad wurde als Neufahrzeug zugelassen.
Ausnahmegenehmigungen sind Ermessenssache und bundeslandabhängig. Einer bekommt sie, ein anderer nicht.
Viele Neufahrzeuge mit 0km sind bereits zugelassen gewesen. Es gibt viele Möglichkeiten. Keine Papiere vorhanden, Kaufvertrag mit Laufleistungsangabe, Kaufvertrag aus dem Ausland, anderer Tacho(stand), Zollbescheinigung (war im Fall der Motorradrahmen der billigste Weg) usw. Gut ist immer eine Herstellerbescheinigung (ersatzweise: Händlerbescheinigung der entsprechenden Marke) mit dem Produktionsdatum bzw Baujahr. Viele Hersteller kennen auch den Tag und das Land der Erstzulassung. Auch beinhalten die neueren VIN bereits das Baujahr.
Der Zustand des Fahrzeuges sagt nichts aus.
Richtig ist es, dass bei nachgewiesen nie zugelassenen und bereits betriebenen Fahrzeugen oftmals die Ausnahmegenehmigung verweigert wird. Beispiele sind zB auf Flughäfen genutzte Fahrzeuge. Die werden daher am Beginn ihrer Karriere angemeldet, um sie später verkaufen und zulassen zu können. Es gibt aber andere Wege wie oben beschrieben.
Dann gibt es noch Zulassungsstellen, die bei der Anmeldung von Gebrauchtfahrzeugen ein neues Erstzulassungsdatum eintragen. Das führt dann später zu viel Freude, weil das Fahrzeug die an diesem Tag geltenden Vorschriften gar nicht einhält.
Die Erstzulassung eines Fahrzeuges mit unbekannter Erstzulassung wird in D amtlich geschätzt auf den 1. des Baujahresmonats, ist dieser nicht bekannt, auf den ersten Juli des Baujahres.
Da brauchst du keine Ausnahmegenehmigungen und anderen Aufwand.
Wenn sie zicken, drehst du halt 500km drauf oder fährst woanders hin. Aus langjähriger Erfahrung muss ich sagen, dass das Zulassen von Einzelfahrzeugen mit der Wahrscheinlichkeit von Ärger verbunden ist. Wenige kennen die Möglichkeiten genau. Meistens erzählt man dir Halbwahrheiten, weil man keine Lust und oder keine Ahnung hat. Das gilt für TÜV-Prüfer und auch für Zulassungsstellen.
Auf die Weise mit der Baujahresschätzung habe ich bestimmt 20 Motorräder zugelassen. Interessant war es, einen alten Rahmen in ein Neufahrzeug einzubauen, um die alten Vorschriften zu nutzen.
Wenn es kitzlig wird braucht es eine Menge Erfahrung, um zu entscheiden, was man sagen muss und was man nicht sagen darf.
Wenn es nicht um das H-Kennzeichen geht, kann man es mit einer Ausnahmegenehmigung auch versuchen, wenn man zB unbedingt eine neue Erstzulassung haben will, aus welchen unsinnigen Gründen auch immer. Ich wollte das mal haben und bekam eine Ausnahmegenehmigung für Geräusch, Abgas und Auspuff ohne E-Prüfzeichen mit dem Vermerk "Lagerfahrzeug Bj 1986". Das war 1995. Das Motorrad wurde als Neufahrzeug zugelassen.
Ausnahmegenehmigungen sind Ermessenssache und bundeslandabhängig. Einer bekommt sie, ein anderer nicht.
Viele Neufahrzeuge mit 0km sind bereits zugelassen gewesen. Es gibt viele Möglichkeiten. Keine Papiere vorhanden, Kaufvertrag mit Laufleistungsangabe, Kaufvertrag aus dem Ausland, anderer Tacho(stand), Zollbescheinigung (war im Fall der Motorradrahmen der billigste Weg) usw. Gut ist immer eine Herstellerbescheinigung (ersatzweise: Händlerbescheinigung der entsprechenden Marke) mit dem Produktionsdatum bzw Baujahr. Viele Hersteller kennen auch den Tag und das Land der Erstzulassung. Auch beinhalten die neueren VIN bereits das Baujahr.
Der Zustand des Fahrzeuges sagt nichts aus.
Richtig ist es, dass bei nachgewiesen nie zugelassenen und bereits betriebenen Fahrzeugen oftmals die Ausnahmegenehmigung verweigert wird. Beispiele sind zB auf Flughäfen genutzte Fahrzeuge. Die werden daher am Beginn ihrer Karriere angemeldet, um sie später verkaufen und zulassen zu können. Es gibt aber andere Wege wie oben beschrieben.
Dann gibt es noch Zulassungsstellen, die bei der Anmeldung von Gebrauchtfahrzeugen ein neues Erstzulassungsdatum eintragen. Das führt dann später zu viel Freude, weil das Fahrzeug die an diesem Tag geltenden Vorschriften gar nicht einhält.