06.11.2015, 10:57
*Hüstel*
Jein...DU hast durchaus recht das es bei dir so war. Das hatte auch einen Grund. Ich kann dir auch sagen warum:
Hat das Fahrzeug eine Betriebserlaubniss nach STVO (und das waren ALLE so vor 2007...bitte nicht auf die Jahreszahl festnageln, die weiss ich jetzt in der Tat nicht auswenig) gilt auch die STVO. Und diese besagt wie schon erwähnt das die Lauffläche des Reifens in einem Winkel von XY von der Radmitte her weg abgedeckt sein muss. Hat der Wagen eine Zulassung nach EU (also COC Papiere) gilt natürlich die EU Regelung. Und diese sagt aus das das GESAMTE RAD (also auch die Felge) abgedeckt sein muss. AUs dem Grund stehen ja die Räder bei neueren Fahrzeugen auch so tief im Radkasten. Somit gilt auch hier: Es ist BAUJAHR Abhängig. Der alte Wagen darf so aussehen, der neue eben nicht.
Das Problem an der Sache:
Das hat sich halt noch nicht bis zur letzten bestechlichen TÜV Bude rumgesprochen. Darum wird halt sowas eingetragen obwohl es zum Zeitpunkt der EIntragung halt NICHT zulässig war. Und so wird n Schuh draus. Was damals schon illegal war (und aus irgendwelchen Gründen abgenommen wurde) bleibt auch heute illegal.
Nochmals: Alles was früher der STVO entsprochen hat und legal war (deine EIntragung war halt nicht legal, das war das Problem auch wens ggf der Prüfer verbockt hat) ist auch heute weiterhin legal. Auch wen sich die Gesetze geändert haben.
P.S. ich finde diese Diskusion garnet soooo OT. In der STV(Z)O gibts jede Menge Beispiele die halt Baujahr abhängig sind. Und das ist halt gut zu wissen. Besonders doof wirds dann wen die Baujahresregel durch ein Modell geht. Beispiel: Es gibt ja keine GESETZLICHE Regelung wie tief ein Auto sein darf. Es gibt allerdings eine Regelung wie weit die Scheinwerfer vom Boden weg sein müssen. Nämlich minderstens 500mm. So und das ganze gilt ähhh ab 89 (auch hier, das genaue Datum hab ich net im Kopf). So nun hast du z.B. einen Golf 2. Der wurde ja von 84 bis 91 gebaut. Jetzt hast du 2 identische Fahrzeuge. Einer ist 12/88 zugelassen, einer 1/89 zugelassen. Nun baust du in 2 identische Autos ein identischen Fahrwerk ein. Und lässt es eintragen. Beim einen gar kein Problem (weil VOR dem Stichtag) und einmal nicht eintragbar weil zu tief (bei dem NACH dem Stichtag). Obwohl im Gutachten ein und das selbe Auto steht. Da hast dann Pech gehabt bei dem einen Wagen. Aber der andere ist nicht automatisch illegal unterwegs.
Jein...DU hast durchaus recht das es bei dir so war. Das hatte auch einen Grund. Ich kann dir auch sagen warum:
Hat das Fahrzeug eine Betriebserlaubniss nach STVO (und das waren ALLE so vor 2007...bitte nicht auf die Jahreszahl festnageln, die weiss ich jetzt in der Tat nicht auswenig) gilt auch die STVO. Und diese besagt wie schon erwähnt das die Lauffläche des Reifens in einem Winkel von XY von der Radmitte her weg abgedeckt sein muss. Hat der Wagen eine Zulassung nach EU (also COC Papiere) gilt natürlich die EU Regelung. Und diese sagt aus das das GESAMTE RAD (also auch die Felge) abgedeckt sein muss. AUs dem Grund stehen ja die Räder bei neueren Fahrzeugen auch so tief im Radkasten. Somit gilt auch hier: Es ist BAUJAHR Abhängig. Der alte Wagen darf so aussehen, der neue eben nicht.
Das Problem an der Sache:
Das hat sich halt noch nicht bis zur letzten bestechlichen TÜV Bude rumgesprochen. Darum wird halt sowas eingetragen obwohl es zum Zeitpunkt der EIntragung halt NICHT zulässig war. Und so wird n Schuh draus. Was damals schon illegal war (und aus irgendwelchen Gründen abgenommen wurde) bleibt auch heute illegal.

Nochmals: Alles was früher der STVO entsprochen hat und legal war (deine EIntragung war halt nicht legal, das war das Problem auch wens ggf der Prüfer verbockt hat) ist auch heute weiterhin legal. Auch wen sich die Gesetze geändert haben.
P.S. ich finde diese Diskusion garnet soooo OT. In der STV(Z)O gibts jede Menge Beispiele die halt Baujahr abhängig sind. Und das ist halt gut zu wissen. Besonders doof wirds dann wen die Baujahresregel durch ein Modell geht. Beispiel: Es gibt ja keine GESETZLICHE Regelung wie tief ein Auto sein darf. Es gibt allerdings eine Regelung wie weit die Scheinwerfer vom Boden weg sein müssen. Nämlich minderstens 500mm. So und das ganze gilt ähhh ab 89 (auch hier, das genaue Datum hab ich net im Kopf). So nun hast du z.B. einen Golf 2. Der wurde ja von 84 bis 91 gebaut. Jetzt hast du 2 identische Fahrzeuge. Einer ist 12/88 zugelassen, einer 1/89 zugelassen. Nun baust du in 2 identische Autos ein identischen Fahrwerk ein. Und lässt es eintragen. Beim einen gar kein Problem (weil VOR dem Stichtag) und einmal nicht eintragbar weil zu tief (bei dem NACH dem Stichtag). Obwohl im Gutachten ein und das selbe Auto steht. Da hast dann Pech gehabt bei dem einen Wagen. Aber der andere ist nicht automatisch illegal unterwegs.