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Spurplatten bei weniger breiten Felgen
#1
ZZTwingo1 
Hallo Freunde der Sonne ️,
Wiedermal geht es um Spurverbreiterung, leider konnte ich in meiner Recherche hier im Forum nichts genaues dazu finden.
Bin noch recht neu im Thema Distanzscheiben, aber jetzt erstmal zum Problem/Wunsch…
Mein Twingo (Bj.2004 D4F) hat vor kurzem „neue“ Felgen draufbekommen nämlich Intras 5,5x14 H2 ET23 , welche aber nicht an die schöne Breite der 6,5er drankommen.
Daher dachte ich es wäre zum einem günstiger und praktischer einfach Spurplatten dazuzukaufen, jeweils halt um 1 Zoll nach außen also 12,… mm -> 15mm oder 10mm Platten um die Achsverbreiterung von 20-30mm zu gewährleisten.
Jetzt ist das Auto natürlich noch nicht angemeldet, denn das möchte ich erst nach den ganzen Eintragungen machen, die da wären: Räder in Kombination mit dem Fahrwerk ( TA Technix 40mm Tieferlegungsfahrwerk ohne Gewinde).
Also längere Schrauben werden wahrscheinlich benötigt, denke je nach mal je nach Plattenbreite (z.B. 15mm länger bei 15mm Spurplatten)?
Und die Kombination bei den Felgen konnte ich noch nicht rausfinden, mein Gutachten hat noch den Zusatz 06 am Ende der ABE des Fahrzeugs statt die 25 die ich habe, nachdem das Auto nach Erstellung des Gutachtens erschien und der Zusatz prinzipiell aber gleichbedeutend sein soll. (Wenn jemand das aktuelle finden kann wäre das auch super).
Aber jetzt zur eigentlichen Frage:
Wie realistisch ist mein Vorhaben und ist das eine einfache Eintragung?
Und muss man Platten mit Gutachten kaufen oder sind die einfach standartisiert?
Mit freundlichen Grüßen 
Louis
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#2
Platten brauchen Gutachten.
Alles in Kombination (Fahrwerk + Felgen + Spurplatten) wird ne §21 Abnahme.
Die ABE der Felgen ist schon hinfällig durch das Fahrwerk, und taugt nur noch, um es in Kombination mit dem Fahrwerk eintragen zu können.

Ob die Platten zu breit sind, siehst du beim Verschränken.

30mm pro Achse verbreitern ist schon sportlich.
Ich glaube, da kommst du sogar an die gesetzlich mögliche Grenze der Verbreiterungen für das kleine Auto.
Wir sind nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!

Spritmonitor.de
Meine beiden:
Isabella: 2001 mit D7F ohne Klima, ohne UCH, aber vllt bald mit Turbo Very Happy
Kogi: 2003 mit D7F mit Klima, mit UCH
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#3
2% ausgehend von der originalen Spurweite ist, ohne weitere Nachweise, die gesetzlich maximal zulässige Verbreiterung. Ende ist beim c06 bei ET 22, SCC beispielsweise hat in ihrem Gutachten bis ET 11 geprüft. Freigängigkeit und radabdeckung sind selbstverständlich trotzdem zu überprüfen und einzuhalten.
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#4
ZZTwingo1 
Okay, danke soweit schonmal für eure Rückmeldungungen.
Muss nur einen Fehler einräumen, nämlich habe ich natürlich ET33 also die Felgen mit der KBA 43977.
Was wäre denn eure Empfehlung mit dem Gesamtpaket (also nein ich möchte nicht von der Tieferlegung weggehen)?
 4
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