06.11.2015, 10:03
Ein Denkmal und die STV(Z)O ist halt n bissle was anderes. Du musst garnix nachweisen das irgendwas besondern schützenswert ist. Es geht um eoin Fahrzeug das anno dazumal STVZO konform war. Und wen das damals so war dann darf das heute nicht illegal sein. Ganz einfach.
Fakt ist was FRÜHER legal war DARF heute nicht illegal sein. Aus dem Grund gibts halt Vorkriegsmopeds die legal ohne Lichter rumfahren dürfen. Es gibt Käfer die haben keine Blinker sondern Winker, es gibt deutsche Daimler die rote Blinker haben, es gibt 2er Polos deren Lichter tiefer als 500mm vom Boden weg sein dürfen, es gibt Jeeps die 105db laut sein dürfen, bei meinem 2er Golf steht die Felge halt 5cm weit aus dem Radkasten raus und ist legal...weil halt nur das Reifenprofil anbgedeckt sein muss, es gibt Fahrzeuge (wie mein 32b) die auch ohne H Kennzeichen eine rote 07er Nummer haben dürfen und es gibt Autos die noch keine EU Papiere haben sondern deutsche KFZ Briefe.
Nochmals: Gesetze ändern sich, richtig. Im Hausbau musst halt ggf nachbessern. In der STVZO aber dagegen nicht. Es muss ja bei einem Gebrauchtwagen ja auch keine aktuelle Euronorm nachgerüstet werden.
Und aus dem Grund sind halt früher ggf mit Stahlfelgen fahren. Damals gabs ja auch keinen QM Nachweis und mittels Einzteabnahme und Materialgutachten ging halt vieles was heute eben nichtmehr geht. Trotzdem sind diese EIntragungen heute zwar nichtmehr möglich, aber trotzdem noch gültig.
So und zu deiner Frage:
WIE wurden die Spurplatten den eingetragen? Mit dem Hinweis "In Verbindung mit Sonderrad XY"? Wen ja dann gilt diese Eintragung NUR UND AUSSCHLIESSLICH für diese in Verbindung mit eibgetragene Felge.
Hast du die TÜV Papiere noch? Da steht oben im Kopf bei "berücksichtigte/vorhandene Eintragungen" ggf auch noch was dabei das zur Aufklährung hilft.
Hast du NICHTS von den beiden ist es so ne Sache...die Eintragung ansich ist nicht Wasserdicht. Das heist ein Polizist könntte dir (darf er eh IMMER) eine Mängelkarte ausstellen. Und ein TÜV Prüfer könnte das so oder so sehen. Das ist ja gerade das Problem. Im Prinzip gibt es bei solchen Geschichten keine wirklichen Einheitlichen Massnahmen. Das ist ja das doofe an der Geschichte. Im Zweifelsfall nochmals abnehmen lassen und bei der Eintragung auf das "in Verbindung mit" bestehen.
Fakt ist was FRÜHER legal war DARF heute nicht illegal sein. Aus dem Grund gibts halt Vorkriegsmopeds die legal ohne Lichter rumfahren dürfen. Es gibt Käfer die haben keine Blinker sondern Winker, es gibt deutsche Daimler die rote Blinker haben, es gibt 2er Polos deren Lichter tiefer als 500mm vom Boden weg sein dürfen, es gibt Jeeps die 105db laut sein dürfen, bei meinem 2er Golf steht die Felge halt 5cm weit aus dem Radkasten raus und ist legal...weil halt nur das Reifenprofil anbgedeckt sein muss, es gibt Fahrzeuge (wie mein 32b) die auch ohne H Kennzeichen eine rote 07er Nummer haben dürfen und es gibt Autos die noch keine EU Papiere haben sondern deutsche KFZ Briefe.
Nochmals: Gesetze ändern sich, richtig. Im Hausbau musst halt ggf nachbessern. In der STVZO aber dagegen nicht. Es muss ja bei einem Gebrauchtwagen ja auch keine aktuelle Euronorm nachgerüstet werden.
Und aus dem Grund sind halt früher ggf mit Stahlfelgen fahren. Damals gabs ja auch keinen QM Nachweis und mittels Einzteabnahme und Materialgutachten ging halt vieles was heute eben nichtmehr geht. Trotzdem sind diese EIntragungen heute zwar nichtmehr möglich, aber trotzdem noch gültig.
So und zu deiner Frage:
WIE wurden die Spurplatten den eingetragen? Mit dem Hinweis "In Verbindung mit Sonderrad XY"? Wen ja dann gilt diese Eintragung NUR UND AUSSCHLIESSLICH für diese in Verbindung mit eibgetragene Felge.
Hast du die TÜV Papiere noch? Da steht oben im Kopf bei "berücksichtigte/vorhandene Eintragungen" ggf auch noch was dabei das zur Aufklährung hilft.
Hast du NICHTS von den beiden ist es so ne Sache...die Eintragung ansich ist nicht Wasserdicht. Das heist ein Polizist könntte dir (darf er eh IMMER) eine Mängelkarte ausstellen. Und ein TÜV Prüfer könnte das so oder so sehen. Das ist ja gerade das Problem. Im Prinzip gibt es bei solchen Geschichten keine wirklichen Einheitlichen Massnahmen. Das ist ja das doofe an der Geschichte. Im Zweifelsfall nochmals abnehmen lassen und bei der Eintragung auf das "in Verbindung mit" bestehen.