20.07.2015, 10:26
Kleopatra hat insgesamt recht. Erst mal ist es nicht relevant.
Bei einem evtl Verkauf des Autos sollte ein Vermerk im Kaufvertrag stehen. Etwa so:
Neuer Tacho beim km Stand XXXXX Eingebaut. Anfangskilometerstand des neuen
Tacho: XXXXX Kilometer. Wenn man das mit einer Rechnung auch noch belegen kann
ist alles in Ordnung.
Wobei ich mir jetzt auch nicht 100%ig sicher bin, ob die KM nicht im Steuergerät hinterlegt
sind und der neue Tacho die übernimmt.
In Kleopatras Fall hätte ich die Kilometer auch nicht ändern lassen, denn die Gesamtkilometer
beziehen sich auf das ganze Auto und nicht nur auf den neuen Motor.
Auch hier reicht beim Verkauf ein Vermerk im Vertrag:
AT Motor beim km XXXXX Eingebaut. Km Stand des neuen Motor XXXXX km. (wenn Bekannt)
Bei einem evtl Verkauf des Autos sollte ein Vermerk im Kaufvertrag stehen. Etwa so:
Neuer Tacho beim km Stand XXXXX Eingebaut. Anfangskilometerstand des neuen
Tacho: XXXXX Kilometer. Wenn man das mit einer Rechnung auch noch belegen kann
ist alles in Ordnung.
Wobei ich mir jetzt auch nicht 100%ig sicher bin, ob die KM nicht im Steuergerät hinterlegt
sind und der neue Tacho die übernimmt.
In Kleopatras Fall hätte ich die Kilometer auch nicht ändern lassen, denn die Gesamtkilometer
beziehen sich auf das ganze Auto und nicht nur auf den neuen Motor.
Auch hier reicht beim Verkauf ein Vermerk im Vertrag:
AT Motor beim km XXXXX Eingebaut. Km Stand des neuen Motor XXXXX km. (wenn Bekannt)
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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