04.02.2015, 21:21
Andersrum.
Vom Gesetz her hätte der Verkäufer vor dem Verkauf auf die Mängel hinweisen müssen.
Nicht umgekehrt. Schlumpii kann das machen, aber ob es sich auch lohnt?
Dazu wissen wir zu wenig.
-Gibt es überhaupt einen "vernünftigen" Kaufvertrag und was steht genau drin?
-Um welchen Wert/ Kaufpreis geht es hier?
Und ohne Rechtsschutz würde ich das ganze wahrscheinlich gar nicht anfangen.
Vom Gesetz her hätte der Verkäufer vor dem Verkauf auf die Mängel hinweisen müssen.
Nicht umgekehrt. Schlumpii kann das machen, aber ob es sich auch lohnt?
Dazu wissen wir zu wenig.
-Gibt es überhaupt einen "vernünftigen" Kaufvertrag und was steht genau drin?
-Um welchen Wert/ Kaufpreis geht es hier?
Und ohne Rechtsschutz würde ich das ganze wahrscheinlich gar nicht anfangen.
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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