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Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt?
#17
Da mich das selbst interessiert war ich heut Nachmittag mal beim Tüv.
Hab dem Ingenieur erklährt, das ich gerne mein Auto zum Transporter umfunktionieren will und die
hinteren Scheiben zukleben will. Das ganze ohne Sitzausbau und LKW Zulassung.
Keine Tönungsfolie, sondern von aussen mit Folie in zb Wagenfarbe.
Damit habe ich den Herrn ganz schön aus der Reserve gelockt, da wir am Ende zu viert
diskutierten... Laughing

Fakt ist: Es scheint tatsächlich so was wie eine Grauzone zu geben.
Laut STVO dürfen Scheiben nur zu 10% be- / zuklebt werden. Egal welche.
Folien mit EG Erlaubiss dürfen verwendet werden.
Das wäre bei einer Stickerbomb Folie von außen natürlich nicht der Fall.

Andererseits ist der zweite Aussenspiegel natürlich de Joker wenn es um die Sicht nach hinten geht.
Ob es nun einen Unterschied macht, ob ich die Scheiben blick dicht Foliere, oder mein Auto zupacke, wollten die
Herren nicht so recht bestätigen.
Fazit:
100% Festlegen wollten sich die Herren auch nicht, aber diese Lochfolie (ähnlich der Sonnenschutzgitter) dürfte
der Polizei und dem Tüv wesentlich besser gefallen.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - von ogniwT - 21.05.2013, 17:15

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