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Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt?
#2
Zitat:§ 56 Rückspiegel und andere Spiegel

(1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

(2) Es sind erforderlich

1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,

2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,

3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,

4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,

5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

Mit den Seitenscheiben kannst du machen was du willst, selbst wenn du nur einen Außenspiegel hättest.
Haben diese Babysonnenschutzdinger mit Saugnapf eine ABE? Nein.
Ein bekannter hat sogar mal die Heckscheibe von innen schwarz Lackiert, weil ihm die Folie nicht dunkel genug
war.

THEORETISCH kannst du auch die Heckscheibe zupflastern. Die STVO ist hier nicht 100%ig eindeutig.
Fakt ist: Kannst du nach hinten nichts sehen, brauchst du nen 2ten Außenspiegel. Wenn du aber beim zb
rückwärts ausparken jemanden anfährst, kann das rechtlich ärger geben, da sich die Versicherungen gerne nach jeden
Strohhalm greifen um nicht zahlen zu müssen.
Ich denke mal Polizei und Tüv sind nicht das Problem. Eher die Versicherung wenn was passiert.
Selbst wenn die Polizei die Folie auf der Heckscheibe (mit plausibler Begründung) beanstandet, dann ziehst sie einfach ab.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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Es bedanken sich: slavetothegame


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RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - von ogniwT - 11.05.2013, 07:37

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