Was meinst du mit Leuchtmittel? Eine Birne mit Blaustich und eine normale oder Glühbirne und auf der anderen Seite einen Xenonscheinwerfer? Oder meinst du Scheinwerfer verschiedener Baurart, zB normal und Klarglas?
Zunächst müssen die Birnen bauartgenehmigt sein. Das sollte bei denen reichen.
Ergänzend, trifft aber nicht ganz das Thema ein Schriftwechsel mit der DEKRA:
http://www.kaowner.de/forum/showthread.p...n-der-STVo
Die E-Mailadresse ***** pruefwesen@dekra.com *****
ist interessant. Da kann man direkt bei der DEKRA anfragen, was zulässig ist - und was nicht.
Zunächst müssen die Birnen bauartgenehmigt sein. Das sollte bei denen reichen.
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