16.06.2012, 11:54
Also bei uns hier ist der TÜV-Prüfer (ja, DER TÜV-Prüfer - bei der Filiale ums Eck macht m.W.n. nur ein Einziger Eintragungen nach §19 und 21) ziemlich locker drauf. Solange nichts schleift ist er eigentlich zufrieden. Hatte z.B. mal wegen anderen Reifengrößen auf meinen 13-Zoll T-Lines gefragt, da ich ev. eine andere Größe als die im Gutachten genannten fahren wollte und er hat nur gemeint, ich solle mir halt eine Freigabe vom Hersteller für die Felgengröße geben lassen und den Rest würden wir dann schon ohne Probleme hinbekommen.
Klar kann der Prüfer nicht einfach mal gegen sämtliche Prüfvorschriften verstoßen, aber nicht jeder nimmt auch alles 1000-prozentig genau.
Die 8cm Bodenfreiheit z.B. habe ich am Unterfahrschutz jedenfalls bereits deutlich unterschritten, aber Nachgemessen, wie viel Platz bis zum ersten "festen" Teil bleibt, hat er nicht. Das geht auch Auge mal Pi.
Klar kann der Prüfer nicht einfach mal gegen sämtliche Prüfvorschriften verstoßen, aber nicht jeder nimmt auch alles 1000-prozentig genau.
Die 8cm Bodenfreiheit z.B. habe ich am Unterfahrschutz jedenfalls bereits deutlich unterschritten, aber Nachgemessen, wie viel Platz bis zum ersten "festen" Teil bleibt, hat er nicht. Das geht auch Auge mal Pi.
Dark Champagne
Twingo Initiale Paris C06 Bj.00 — 1,2 8V D7F
Ab Werk: Leder, Klimaanlage, E-Paket, NSW, Funk-ZV, Servo, WFS.
Nachgerüstet: Dunlop SP Sport 2000 175/50 auf Intra T-Line Felgen 7Jx13",
Eibach Sportfedern 30mm VA/HA, Sebring ESD, K&N Filter,
schwarze MTS Rückleuchten & Seitenblinker, Twiputer.
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