29.04.2012, 21:23
Problem telefonisch melden und um Anweisungen bitten.
Die muss er dir geben.
Vielleicht schickt der dich in einen befreundeten Laden in der Nähe.
Wenn du einfach fährst und es drauf ankommen lässt hast du deiner Schadenminderungspflicht nicht genügt.
Wenn du ohne Anweisung in eine Werkstatt fährst wird dein Renaulthändler wegen eigenmächtigen Handelns keinen Ersatz für deine Aufwendungen leisten.
Ist bei uns (Broadcastbusiness) genauso.
Die muss er dir geben.
Vielleicht schickt der dich in einen befreundeten Laden in der Nähe.
Wenn du einfach fährst und es drauf ankommen lässt hast du deiner Schadenminderungspflicht nicht genügt.
Wenn du ohne Anweisung in eine Werkstatt fährst wird dein Renaulthändler wegen eigenmächtigen Handelns keinen Ersatz für deine Aufwendungen leisten.
Ist bei uns (Broadcastbusiness) genauso.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen