05.07.2011, 14:54
ich versteh das problem nicht, E ist das Prüfzeichen und 4 bedeutet nur den Ort der Zulassung, in dem Falle Holland.
wenn also die stripes geradlinig und an der stossi geklebt werden, und so geschaltet sind das sie beim einschalten des abblendlichts ausgehen, also mit dem r87 modul, dann ist das ganze absolut zulässig.
ich hab die dinger selber dran, hatte sie nur zuerst direkt unter den scheinwerfern und war damit beim tüv, der meinte das wäre nicht zulässig.
nun sitzen sie an der stossi unten und das ist absolut legal
also RAN DAMIT 
wenn also die stripes geradlinig und an der stossi geklebt werden, und so geschaltet sind das sie beim einschalten des abblendlichts ausgehen, also mit dem r87 modul, dann ist das ganze absolut zulässig.
ich hab die dinger selber dran, hatte sie nur zuerst direkt unter den scheinwerfern und war damit beim tüv, der meinte das wäre nicht zulässig.
nun sitzen sie an der stossi unten und das ist absolut legal

