29.06.2011, 21:06
Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen, auf Deutsch also zB Leuchten oder auch Kennzeichenleuchten müssen ständig betriebsbereit sein.
Daher ist es nicht zulässig, wenn die alte Kennzeichenleuchte an ihrem Platz verbleibt und nur abgeklemmt wird. Mindestens zulackieren, besser ausbauen und das Loch verschließen ist angesagt!
Daher ist es nicht zulässig, wenn die alte Kennzeichenleuchte an ihrem Platz verbleibt und nur abgeklemmt wird. Mindestens zulackieren, besser ausbauen und das Loch verschließen ist angesagt!