27.06.2011, 17:57
Es ist eine Grauzone. Das Kennzeichen muss so angebracht sein, wie es die StVZO vorschreibt. Allerdings wird ja dabei in der Regel die Kennzeichenbeleuchtung geändert. Für diese Leuchten gelten besondere Einbauvorschriften (zB Abstand vom Kennzeichen, ein oder zwei Leuchten bei einzeiligen Kennzeichen usw.), die einzuhalten sind.
Das steht in der sog. Einbauanleitung zur Leuchte drin. Da steht auch drin, ob die Leuchte eingetragen werden muss. Es kann also der Fall eintreten, dass das Kennzeichen mit geänderter Anbauposition nicht eingetragen werden muss, wohl aber die neuen Leuchten.
Das steht in der sog. Einbauanleitung zur Leuchte drin. Da steht auch drin, ob die Leuchte eingetragen werden muss. Es kann also der Fall eintreten, dass das Kennzeichen mit geänderter Anbauposition nicht eingetragen werden muss, wohl aber die neuen Leuchten.