15.05.2011, 08:25
So, ich habe Antwort von Renault. Zwar nicht ganz die, die ich wollte, aber immerhin:
".... dass wir uns - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - ....... an den Reparaturkosten mit 90,-- Euro beteiligen werden..."
Da die Gesamtkosten um die 150 Euro sein werden, bleiben mir um die 60 Euro Selbstbehalt - gerade noch akzeptierbar.
Damit ist der Fall abgeschlossen.
P.S.: Was mir vollkommen neu war, die Kulanzregelung greift nur, wenn ich die jetzt fällige Wartung machen lasse. Mein Autohaus hat mir erklärt, dass die 2. Wartung nach 2 Jahren oder 20.000 km fällig sei - was eben als Erstes eintritt. Da ich im August 2010 bei 19.900 km eine Wartung habe machen lassen, muss ich das noch klären, kann ja nicht sein, dass ich mach 8.000 km schon wieder ne Wartung machen lassen soll.
".... dass wir uns - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - ....... an den Reparaturkosten mit 90,-- Euro beteiligen werden..."
Da die Gesamtkosten um die 150 Euro sein werden, bleiben mir um die 60 Euro Selbstbehalt - gerade noch akzeptierbar.
Damit ist der Fall abgeschlossen.
P.S.: Was mir vollkommen neu war, die Kulanzregelung greift nur, wenn ich die jetzt fällige Wartung machen lasse. Mein Autohaus hat mir erklärt, dass die 2. Wartung nach 2 Jahren oder 20.000 km fällig sei - was eben als Erstes eintritt. Da ich im August 2010 bei 19.900 km eine Wartung habe machen lassen, muss ich das noch klären, kann ja nicht sein, dass ich mach 8.000 km schon wieder ne Wartung machen lassen soll.
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min
265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)
https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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