22.04.2011, 12:33
Auf jeden Fall zum Händler.
Im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen dass der Fehler nicht von Anfang an da war.
Schriftlich reklamieren bzw. Werkstattauftrag mit genauer Fehlerbeschreibung gut aufbewahren.
Denke bitte auch an die Unterbrechung des Fristablaufs.
@korni16
Bist du ein Renault U-Boot?
An alle
Bitte aussagekräftige Fotos, keine HandyPics.
Im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen dass der Fehler nicht von Anfang an da war.
Schriftlich reklamieren bzw. Werkstattauftrag mit genauer Fehlerbeschreibung gut aufbewahren.
Denke bitte auch an die Unterbrechung des Fristablaufs.
http://www.my-anwalt.info/kaufvertragsrecht.htm schrieb:...bzw. wie einem Fristablauf durch die Herbeiführung der Unterbrechung der Verjährung begegnet werden kann. Insbesondere ist durch den Rechtsanwalt zu überprüfen und sicherzustellen, wie der Beweis geführt werden kann, dass ein Mangel bereits bei Gefahrenübergang (Übereignung der Kaufsache) vorgelegen hat, weil nur dann auch erfolgreich Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden können. Der Rechtsanwalt überprüft hierzu auch, ob eine gutachterliche Beweissicherung eines Mangels - ggf. auch im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren...
@korni16
Bist du ein Renault U-Boot?
An alle
Bitte aussagekräftige Fotos, keine HandyPics.
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