25.11.2010, 15:45
eben nicht
Du darfst auch ein NIcht Verkehrstüchtiges Fahrzeug oder mit Nicht Zugelassenen Bauteilen ( zb Unterbodenbeleuchtung) auf Öffentlichen oder auch Privaten Parkplätzen Parken oder abstellen
es darf auch Tüv abgelaufen sein , aber MUSS zugelassen sein
Und solange du "nicht Angeschnallt mit Laufendem Motor"da drinn sitz gilt das als Nicht Bewegt oder Gefahren,und das ist bei ihm nicht der fall
Du darfst auch ein NIcht Verkehrstüchtiges Fahrzeug oder mit Nicht Zugelassenen Bauteilen ( zb Unterbodenbeleuchtung) auf Öffentlichen oder auch Privaten Parkplätzen Parken oder abstellen
es darf auch Tüv abgelaufen sein , aber MUSS zugelassen sein
Und solange du "nicht Angeschnallt mit Laufendem Motor"da drinn sitz gilt das als Nicht Bewegt oder Gefahren,und das ist bei ihm nicht der fall
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt