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Problem mit der Polizei wegen Cupralippe - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Werkstatt (https://www.twingotuningforum.de/forum-31.html) +--- Forum: TÜVteln (https://www.twingotuningforum.de/forum-11.html) +--- Thema: Problem mit der Polizei wegen Cupralippe (/thread-14623.html) Seiten:
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Problem mit der Polizei wegen Cupralippe - happytwiggi - 24.11.2010 Hallöchen und guten Abend, wie einige von euch wissen haben mich vor knapp 5 Wochen die Rennleitung angehalten. Mein montierte Cupra Lippe hat denen nicht wirklich gefallen und ich mußte diese direkt vor Ort abbauen. Naja und heute war dann die freundliche Post bei mir: 60,--€ Busgeld 20,--€ Gebühren 3,50€ Auslagen 83,50 Gesamt Und nun die Begründung: §3 Abs. 1, §48 FZV; §24 StVG; 175 BKat Kann jemand von euch damit etwas anfangen? Es steht ferner noch drin, das es als Beweismittel ein Foto geben soll. Auf diesem Foto dürfte zu sehen sein, wie mein Kleiner (noch mit Spoiler) halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg steht, ein netter Beamter ein Zollgliedermaß anhält und dann ein Foto gemacht worden ist. Sehe ich es richtig das das Foto nicht richtig sein kann, da ja der Wagen nicht komplett auf einer geraden Fläche steht und ich deshalb vielleicht Grund zur Annahme habe, dass ein Einspruch Sinn haben könnte? Achja, 3 Punkte gab es noch oben auf... Wenn jemand einen Tipp hat oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat, ich bin für alles dankbar... RE: Problem mit der Rennleitung - sigi - 24.11.2010 das habe ich bei google gefunden zum thema §3 Abs. 1, §48 FZV; §24 StVG; 175 BKat 803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr A - 3 50,00 zugelassen war. § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat RE: Problem mit der Rennleitung - happytwiggi - 24.11.2010 Kennzeichen dran, Siegel drauf, Versicherung gültig... ????? So ganz verstehe ich die Begründung eben nicht... RE: Problem mit der Rennleitung - sigi - 24.11.2010 ich kann nur das sagen was bei google steht! http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBS-231-20081211-KF01-Abschnitt12.8.pdf RE: Problem mit der Rennleitung - happytwiggi - 24.11.2010 Könnte es sein das sich die netten Herren einfach nicht zu helfen wußten und dann so ein Murks dabei rauskommt? RE: Problem mit der Rennleitung - 1strap - 24.11.2010 §3 Abs.1 http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html $48 FZV http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_48.php $24 stvg http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_24.php 175 BKat http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=54783 also für mich hört sich das ne ganze menge an dafür dasesnur die lippe gewesen sein soll.... die sind doch nciht ganz sauber.... RE: Problem mit der Rennleitung - feuerstein - 25.11.2010 Geh damit zum Anwalt wenn Du eine Verkehrsrechtschutz hast! RE: Problem mit der Rennleitung - Sebastian89 - 25.11.2010 Also das was man so im Inet lesen tut stimmt ja irgendwie nicht so ganz mit dem Überrein was tatsache war. Wenn du beim ADAC bist kannst du auch bei denen nachfragen und die helfen dir auch weiter so als kleiner tipp RE: Problem mit der Rennleitung - Rowdy - 25.11.2010 ich Lach mir einen Ast ab die Rennleitung oder wer das foto gemacht hat muss dir erstmal beweisen das du mit diesem "Unzulässigen" Fahrzeug gefahren bist Begründung; Selbst du kannst das Fahrzeug ebenfalls nur für Fotozwecke so dahin gestellt haben Du kannst dir ja auch einen Christbaum auf das dach Nageln..solange du das auto nicht im Öffentlichen Verkehr Bewegst ist das auch Wurscht Aber wenn du natürlich im Parkverbot gestanden hast können sie dir dafür Natürlich das Knöllchen geben...aber mehr auch nicht Deswegen gibbet ja auch bei Geschwindigkeitsübertretung eine Foto welches auch die Fiktieve Geschwindigkeit Beinhaltet Und das ist beim Parken wohl kaum der Fall es kann dir Niemand etwas wollen wenn du zb dein Fahrwerk ausgebaut hast und due die Karre so vor die Türe stellst ( solange er angemeldet ist ) ....Fahren dürfen ist eine andere sache.... Ganz Klar einspruch zu deiner Geschichte RE: Problem mit der Rennleitung - TobY87 - 25.11.2010 so würde ich das nicht sehen ein Fahrzeug muss nicht "bewegt" werden auch wenn es einfach nur rumsteht (z.b. abgemeldet oder mit abgelaufenem Tüv) muss es i.O. sein du musst distanzieren zwischen öffentlicher Strasse und Privatgrund das ist mein Wissensstand, wenn jemand etwas anderes kennt, ich lasse mich gern eines besseren belehren RE: Problem mit der Rennleitung - Rowdy - 25.11.2010 eben nicht Du darfst auch ein NIcht Verkehrstüchtiges Fahrzeug oder mit Nicht Zugelassenen Bauteilen ( zb Unterbodenbeleuchtung) auf Öffentlichen oder auch Privaten Parkplätzen Parken oder abstellen es darf auch Tüv abgelaufen sein , aber MUSS zugelassen sein Und solange du "nicht Angeschnallt mit Laufendem Motor"da drinn sitz gilt das als Nicht Bewegt oder Gefahren,und das ist bei ihm nicht der fall RE: Problem mit der Rennleitung - happytwiggi - 25.11.2010 @ Rowdy: Ich bin mit dem Auto auf die Polizei zugefahren und die haben mich rausgeholt und dann den Wagen auseinander genommen. Also nur hingestellt haben zählt hier leider nicht... RE: Problem mit der Rennleitung - Rowdy - 25.11.2010 Das ist dann Natürlich eine ganz andere Verfahrensweise... Aber dennoch Verstehe ich nicht wenn du die Lippe an Ort und Stelle Demontiert hast das man dich noch Angezeigt hat Ich würde mich Trotzdem mit einem Anwalt Unterhalten,das grenzt schon an Willkür ich bin mir dazu fast sicher das diese verfahrensweise der beamten so nicht rechtens ist,es wäre ja auch Möglich das die Lippe bereits vom Vorbesitzer Montiert worden ist und so auch durch den Tüv gekommen ist... RE: Problem mit der Rennleitung - happytwiggi - 25.11.2010 Genau das habe ich denen auch erzählt aber darauf wollte sie nicht eingehen... RE: Problem mit der Rennleitung - Rowdy - 25.11.2010 genau das meine ich,ein Anwalt für Verkehrsrecht hat da mehr einfluss wie wir kleinen Bürger... Nur mal so als info: man hat mich 2x in 5 Jahren geblizt,und ich habe bei beiden Einspruch eingelegt mit der Begründung das die Kameraeinstellung Winkel zur Farbahn,und ausrichtung und sonneneinstrahlung ( aus dem Kofferaum Fotografiert ) so nicht zu einer einer einwandfreien Messung kommen kann...und siehe da ich habe 2 x recht bekommen...viele andere Zahlen einfach und ärgern sich und gut ist,s...... |