25.11.2010, 15:10
ich Lach mir einen Ast ab
die Rennleitung oder wer das foto gemacht hat muss dir erstmal beweisen das du mit diesem "Unzulässigen" Fahrzeug gefahren bist
Begründung;
Selbst du kannst das Fahrzeug ebenfalls nur für Fotozwecke so dahin gestellt haben
Du kannst dir ja auch einen Christbaum auf das dach Nageln..solange du das auto nicht im Öffentlichen Verkehr Bewegst ist das auch Wurscht
Aber wenn du natürlich im Parkverbot gestanden hast können sie dir dafür Natürlich das Knöllchen geben...aber mehr auch nicht
Deswegen gibbet ja auch bei Geschwindigkeitsübertretung eine Foto welches auch die Fiktieve Geschwindigkeit Beinhaltet
Und das ist beim Parken wohl kaum der Fall
es kann dir Niemand etwas wollen wenn du zb dein Fahrwerk ausgebaut hast und due die Karre so vor die Türe stellst ( solange er angemeldet ist ) ....Fahren dürfen ist eine andere sache....
Ganz Klar einspruch zu deiner Geschichte
die Rennleitung oder wer das foto gemacht hat muss dir erstmal beweisen das du mit diesem "Unzulässigen" Fahrzeug gefahren bist
Begründung;
Selbst du kannst das Fahrzeug ebenfalls nur für Fotozwecke so dahin gestellt haben
Du kannst dir ja auch einen Christbaum auf das dach Nageln..solange du das auto nicht im Öffentlichen Verkehr Bewegst ist das auch Wurscht
Aber wenn du natürlich im Parkverbot gestanden hast können sie dir dafür Natürlich das Knöllchen geben...aber mehr auch nicht
Deswegen gibbet ja auch bei Geschwindigkeitsübertretung eine Foto welches auch die Fiktieve Geschwindigkeit Beinhaltet
Und das ist beim Parken wohl kaum der Fall
es kann dir Niemand etwas wollen wenn du zb dein Fahrwerk ausgebaut hast und due die Karre so vor die Türe stellst ( solange er angemeldet ist ) ....Fahren dürfen ist eine andere sache....
Ganz Klar einspruch zu deiner Geschichte
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt