11.11.2010, 14:31
(08.10.2010, 13:59)RedFlag schrieb: Hallo,
also fahren darfst du nur die Räder, die in deinen Papieren eingetragen sind.
Der Unterschied zwischen den Reifen die du aufgeführt hast, ist nur, das sie etwas breiter sind. Jedoch darfst diese nicht fahren, ausser du lässt sie vom TÜV eintragen. Eine ABE dafür im Netz gibt es nicht.
MFG

(08.10.2010, 13:31)Shaggys schrieb: hy ihr ich habe noch nicht so lange die pappe aber nun habe ich ein problemm
immer wenn ich im internet nach gebrauchten Winterreifen mit Felge schaue werden andere größen für die Twingos angegeben
z.b:
Stahlfelge mit Firestone 155/65R14 -75T
155 70 r 13
aber in meinen fahrzeugschrein stehen folgende reifen drin
145/70R13 91S
muss ich mit den anderen Felgen zum Tüv ?
muss das eingetragen werden ?
oder gibst im internet eine ABE zum runterladen
danke
Wieso rufst du nicht bei Renault in deiner Nähe an und fragst die?
Die werden dir das selbe sagen....das die kleinst möglichen eingetragen sind und die größeren seit es die Zulassungsteile 1 und 2 gibt nicht mehr hinzugefügt werden.Das Streifenhörnchen ist hier derjenige der dir beweisen muss das es nicht erlaubt ist.
Oder ruf den Tüv Onkel an.Die sind in der Regel froh wenn man sich informieren will.Es soll Leute geben die machen einfach irgendwas und wundern sich dann

Ps: die 155 hab ich auch drauf und nicht in dem Teil 1+2 stehen und war sogar zur Untersuchung
