17.01.2010, 17:14
Ich kann mich da nur Broadi und moortje anschließen.
Das ist nämlich absoluter Quatsch. Das gilt nur für Kaufverträge, die über den Versandhandel oder das Internet abgeschlossen worden sind. Nicht aber für Kaufverträge, die vor Ort abgeschlossen worden sind, denn da hast du die Zeit und Möglichkeit, dir den Gegenstand, den du kaufst, anzuschauen.
Ich würd jetzt nur auf die Gnade des Verkäufers hoffen, denn das ist echt abnormaler Rost, vorallem für dieses Baujahr. Der muss ja echt im Säurebad geschwommen sein, dass der da überall rostet. Heftig!!
Ansonsten hättest du keine rechtliche Grundlage, den Wagen zurück zu geben. Den Rost hättest du - wenigstens an manchen Stellen - gesehen -> ergo kein versteckter Mangel.
Zitat:In Deutschland hast du nähmlich das Recht innerhalb von 2 Wochen nach vertragsschluss von JEDEM Vertrag ohne Angabe von Gründen zurrück zutreten.
Das ist nämlich absoluter Quatsch. Das gilt nur für Kaufverträge, die über den Versandhandel oder das Internet abgeschlossen worden sind. Nicht aber für Kaufverträge, die vor Ort abgeschlossen worden sind, denn da hast du die Zeit und Möglichkeit, dir den Gegenstand, den du kaufst, anzuschauen.
Ich würd jetzt nur auf die Gnade des Verkäufers hoffen, denn das ist echt abnormaler Rost, vorallem für dieses Baujahr. Der muss ja echt im Säurebad geschwommen sein, dass der da überall rostet. Heftig!!
Ansonsten hättest du keine rechtliche Grundlage, den Wagen zurück zu geben. Den Rost hättest du - wenigstens an manchen Stellen - gesehen -> ergo kein versteckter Mangel.
Wenn Du dein Leben genauso sehr liebst, wie ich meinen Twingo, dann lass' die Finger davon!