26.12.2009, 18:33
Quasi vermittelt gibt es nicht.
Entweder hast du einen Vermittlungs oder aber einen Kaufvertrag unterschrieben.
Beim Kaufvertrag hast du Ansprüche gegen den (gewerblichen) Verkäufer, beim Vermittlungsvertrag nicht.
Entweder hast du einen Vermittlungs oder aber einen Kaufvertrag unterschrieben.
Beim Kaufvertrag hast du Ansprüche gegen den (gewerblichen) Verkäufer, beim Vermittlungsvertrag nicht.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen