18.08.2009, 19:19
E-Zeichen sind nicht Landesgebunden.
Eingetragen muß es nicht werden, da gültiges E-Zeichen vorhanden. Nur die eventuell nachgerüstete Nebelschlussleute oder Rückfahrscheinwerfer würde ich einem Tüv-Sachverständigen vorzeigen.
Gültig werden die Rückleuchten aber auch nur, wenn Nebelschluss- oder Rückfahrscheinwerfer seperat mit eingebaut werden!
Eingetragen muß es nicht werden, da gültiges E-Zeichen vorhanden. Nur die eventuell nachgerüstete Nebelschlussleute oder Rückfahrscheinwerfer würde ich einem Tüv-Sachverständigen vorzeigen.
Gültig werden die Rückleuchten aber auch nur, wenn Nebelschluss- oder Rückfahrscheinwerfer seperat mit eingebaut werden!