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Xenonscheinwerfer eingetragen!?
#4
Und generell dürfen leider nur Scheinwerfer mit Xenon betrieben werden, die laut E-Prüfzeichen auch dafür ausgelegt bzw. zugelassen sind. Alles andere kannste dann eh schon vergessen.
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):

die blaue Sau - mein 1. Twingo Arrow 1.6 16V K4M und einiges mehr - staubt gerade etwas ein Twisted Evil
Jahrhundertprojekt xXx - mein 2. Twingo Arrow Kompressormotor und vieles mehr in Vorbereitung Shocked
Fury - Lisa`s 1. Alltagstwingo Arrow schwarz, breit, stark / R.I.P. Crying or Very sad
PU - Lisa`s Schönwettertwingo Arrow 1.6 8V K7M & bling, bling Cool
Hot Brownie - Lisa`s 2. Alltagstwingo Arrow brauner Lack, beiges Leder & eigentlich am Thema "Alltag" vorbei Very Happy
Bärchenmobil - ein Übergangstwingo Arrow vorm Schrott gerettet & 2tes Leben spendiert Wink
der Professor - ein weiterer Übergangstwingo Arrow Kompressormotor und vieles mehr Razz
Kermit - sollte ein PickUp werden Arrow war hinterher fast ein Cabrio Rolling Eyes
Flippi - das Chamäleon Arrow leider nicht mehr zu retten gewesen Sad
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RE: Xenonscheinwerfer eingetragen!? - von Chris - TFNRW - 21.04.2009, 19:46

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