04.04.2003, 15:15
: zum thema lkw kann ich mich doch tatsächlich mal wieder qualifiziert äussern... leider wird das wohl nichts werden, da du dafür a: eine bauliche trennung zwischen laderaum und fahrerkabine nachweisen mußt und b: eine bestimmte ladeflächengröße nachweisen mußt. wenn ich mich da recht erinnere, hat die post da auch lang und schmutzig lacken müßen, weil sie ihre polos alle so umbegaut habe, das keine rückbank drin ist und so eine art hundegitter den fahrerraum vom laderaum trennt. irgendwer ist wohl dahintergestiegen und dann... bitte zahlen. und wie viele autos die post hat... nun ja. aber du kannst auf jeden fall nochmal beim tüv nachfragen, wie henau die bestimmungen für eine lkw zulassung sind. vielleicht klappts ja doch. wobei... mir fällt gerade mal ein, daß man diese ganzen fetten geläneoschis wie g klasse von daimler und solche konsorten alle asl lkw anmelden kann... der vorgang nennt sich AUFLASTUNG. die werden also bewußt schwerer gemacht... sollte also das gewicht entscheidend sein kannst dus knicken und verbrennen.
mfg
sebi
mfg
sebi