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naja, der wartburg war schon eine nummer mehr vom eigengewicht her. 
trabbi hatte weniger und nur 26ps.
mfg rohoel.
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Die Wartburg Limousine wiegt übrigens im Schnitt 920kg und durfte 500kg ungebremst ziehen.
Fahren ist mit dem Twingo und 400kg am Haken überhaupt kein Problem. Eine Vollbremsung bei 80km/h mit ungebremsten Hänger schon eher.... Der schiebt dann richtig.
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Moin,
an meinen gelben C06 habe ich eine AHK von Steinhof angebaut.
Hab ich neu für 60 Teu geschossen.
Kupplungskugeltyp: C
D-Wert: 3,2kN
Zulässige Anhängelast: 450kg
Zulässige Stützlast: 30kg
Eigengewicht: 11,45kg
EU-Zulassung ja
Steckdose 7-polig, hatte ich noch im Regal
Wird ausschließlich für Fahrradträger genutzt.
Anbauzeit 1,5h mit E-satz
Stoßfänger ausklinken geht sehr gut mit Lötkolben
Blinkrelais mit C2-Kontakt an nicht belegte Laterne in Armaturenanzeige gelegt
Besten Gruß
Helmut
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Hey,
muss mich mal einklingen. Zum Thema AHK der Einbau ist am Twingo wirklich Simpel und unkomplieziert. Zu empfehlen sei da die AHK von Bosal.
Wir haben bisher immer diese her genommen. Beim Twingo brauch man dann nur eine kleine Aussparrung im Stoßfänger machen, kleiner als jede Zigarrettenschachtel und auch nich weiter ersichtlich von aussen. Wir brauchten dabei hingegen keinen Auspuff abschrauben oder gar jene Schraube kürzen.
Liegt aber event. an der Ausführung. Die vorgegeben Drehmomente für die Schrauben sollte man nicht überschreiten, sondern einhalten. Da diese sonst überlastet sind und somit ihrer Abscherrgrenze sehr nahe kommen, das Risiko das die mir im Einsatz abreißen, wäre es mir nicht Wert.
Als E-satz würde ich den 13 Poligen Uni-Satz von Jäger mit Top Tronic Modul empfehlen. Dieser ist da um die Blinkanlage zu überwachen. Heißt ist am Anhänger ein Blinker defekt so wird dem Zugwagen ein Ausfall vorgegaukelt und damit die Blinkertaktung erhöht, jedoch blink am Wagen alles wie gewohnt weiter.
13Polige Steckdose ist im Bereich Fahrradträger vorgeschrieben, da die Fahrzeugseitige Beleuchtung wiederholt werden muss und somit auch das Rückfahrlicht. Eine 7polige dawegen anderweitig zuverdrahten ist in diesem falle nicht dienlich und sollte gelassen werden. Die Vorschriften dafür sind ja nicht Grundlos da. Wenn mal ein anhänger dran ist, sind da die Funktionen falsch belegt, mal geschweige davon, das beim Tüv das ganze bemängelt wird.
Man sollte auch definitiv, das Dauerplus samt Sicherung von der Batterie oder einem Verteiler im Sicherungskasten nehmen, da sonst wenn das Modul stromlos ist, die Heckblinker am Fahrzeug+Anhänger stromlos sind, im absicherungsfall doch sehr Suboptimal. Wir haben das ganze auf unserem Hof mal getestet, daher weiß ich dies.
Zum Thema Heckträger und Stützlast. Die Stützlast ist laut Renault beim Twingo mit 25kg angegeben. Steht diese im Schein, muss sie eingehalten werden, ob nun mit Anhänger oder Träger. Überbelastung des ganze kann weitgehende Folgen für´s Fahrzeug haben. Steht sie nicht im Schein sollte man sich an die Vorgaben des Herstellers halten. Die Entwickler werden wohl kaum Grundlos das ganze angeben. Sonst kann man ja auch aufs dach mehr laden, als vorgeschrieben.
(Nebenbei dazu als Gedankenspiel: Warum Fahren wohl viele Pferdebesitzer mit einem Pick-Up, SUV oder Transporter? Klar die können meist 2,5T - 3,5T ab, auch wenn effektiv da nur 1,5T dran hängen. Aber wenn das Pferd mal ausschlägt oder Bockt, wirken da schnell mal höhere Kräfte, die ebend durch die "Reserve" ausgeglichen werden. Bei einem normalen PKW, mit ausgeschöpfter Last und dann eben Überlast, kann sich dann mal etwas verziehen, so das ebend auch mal keine Türen mehr zuöffnen sind.)
MFG
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08.12.2018, 19:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.12.2018, 19:31 von Broadcasttechniker.)
Das lasse ich so nicht komplett stehen.
Schrauben die bis an die Streckgrenze angezogen werden reißen eben nicht ab.
Schrauben die eine höhere Güte haben als die mitgelieferten oder in der Einbauanleitung erwähnten dürfen verwendet werden.
Das Modul ist erst nach einer halben Stunde stromlos wenn es am intelligenten Dauerplus angeschlossen ist.
Holt euch den Dauerplus NICHT von der Batterie sondern aus dem Sicherungskasten.
Das Durchführen durch die Feuerwand hat schon so manchen Kabelbaum gekostet. http://www.twingotuningforum.de/thread-1...pid8525241
Stützlast.
Im Hängerbetrieb unbedingt einzuhalten, übrigens auch auf die mindest Stützlast achten!
Zitat:§ 44 Abs. 3 StVZO Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen.
Stützlast.
Im Gepäckträgerbetrieb egal, auch wenn ihr es nicht glauben wollt.
Ihr seid aber dafür verantwortlich dass die Ladung sicher befestigt ist und niemanden gefährdet.
Wer konservativ ist bleibt bei den 25Kg, nur kann man dann noch nicht einmal ein Fahrrad auf den Träger packen, es sei denn es ist ein Carbon Renner.
Übrigens, ein Drahtesel schlägt nicht aus.
Der Twingo fährt sich auch mit 50Kg auf dem Haken sehr gutmütig.
Die älteren Twingos haben übrigens 50Kg Stützlast.
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Moin,
...
(08.12.2018, 17:49)C06Toujours schrieb: ... Zum Thema Heckträger und Stützlast. Die Stützlast ist laut Renault beim Twingo mit 25kg angegeben. Steht diese im Schein, muss sie eingehalten werden, ob nun mit Anhänger oder Träger. Überbelastung des ganze kann weitgehende Folgen für´s Fahrzeug haben. Steht sie nicht im Schein sollte man sich an die Vorgaben des Herstellers halten. Die Entwickler werden wohl kaum Grundlos das ganze angeben. Sonst kann man ja auch aufs dach mehr laden, als vorgeschrieben....
... beim Hersteller "BOSAL" steht 50kg Stützlast und in der Bedienungsanleitung zum Hersteller "Renault Twingo" steht 25kg Stützlast.
Da in meinem Fahrzg-schein nichts bzgl. der AHK beim Twingo I Phase 3 eingetragen ist, kann ich also eine Stützlast von 50kg für den Anhänger gemäß BOSAL anhängen, wenn ich die Einbaudokumente im Twingo mitführe ?
Aber welcher Hersteller ist nun gemeint ?
Darf ich nun die Stützlast von 50kg der BOSAL nutzen ?
Gruß
Christian
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06.11.2019, 09:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2019, 09:26 von Broadcasttechniker.)
Es gilt immer der kleinste Wert wenn es um Anhänger geht, soweit die Theorie.
Phase1 hatte 50kg, Phase3 leider nur 25kg
In der Praxis machst du das 50kg Schild drauf und freust dich dass die Stützlasteintragung leer ist und in der Einbauanleitung 50kg steht.
Im COC ist sie nicht leer, dort stehen 25kg.
Soweit zu Theorie und Praxis.
Jetzt zum wirklichen Leben.
Was soll da angehängt werden?
Bei einem Fahrradträger ist die Stützlast eine Empfehlung.
Der Twingo kommt mit 50kg prima zurecht.
Mit einem Anhänger ist das etwas komplizierter weil die Stützlast (halber zulässiger Wert, 25kg reichen jedoch) ja auch nicht unterschritten werden soll.
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Moin Ulli,
sowas, wie COC..., habe ich nicht bekommen...
(06.11.2019, 09:26)Broadcasttechniker schrieb: ... Im COC ist sie nicht leer, dort stehen 25kg...
... ich habe hier nur einen Kfz-Brief damals mitbekommen.
Ansonsten... ich möchte schon mal ganz gerne die zulässige Anhängelast -gebremst- nur mit Fahrer mit 600kg (lt. Bedienungsanleitung Renault) auch mal ausreizen wollen.
Nicht immer, aber ein -bis dreimal im Jahr !
Ich frage mich so nebenbei, welch Änderung an der Karosse & Fahrwerk zwischen Twingo 1 Phase 1 und Phase 3 stattgefunden haben muss, sodass die Stützlast auf satte 50% gesenkt werden musste ?
Ich habe doch kein Interesse, dass mir das Heck derart in die Knie geht, wenn ich statt der 25kg nun 50kg Stützlast ansetze und die Karosse / Fahrwerk beschädige.
Aber dann frage ich mich, welch Anhänger mit 25 kg Stützlast es überhaupt zu kaufen gibt, da kann ich doch gleich eine Schubkarre "anbinden" ,)
Gruß
Christian
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06.11.2019, 12:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2019, 13:00 von Broadcasttechniker.)
Damit hast du die Frage ja wieder nicht beantwortet.
Was ganz genau soll da dran kommen?
Der Twingo ist jetzt nicht so das geborene Zugfahrzeug.
Ein Anhänger für die Materialien vom Baumarkt passt dran und vielleicht noch ein Teil um ein Motorrad drauf zu packen.
Jetzt sprich endlich mal Klartext und erzähl' nichts von ausreizen.
In den neuen "Briefen" (Zulassungsbescheinigung Teil II) steht viel weniger als im "Schein"(Zulassungsbescheinigung Teil I).
Also bitte richtig nachschauen. https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung
Ziffer 13. Steht dort ein Strich und keine Zahl dann musst du die Anhängerkupplung eintragen lassen.
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Ich denke schon, dass ich die Frage beantwortet habe.
Wenn bspw. der Anhänger ca. 150kg wiegt, dann möchte ich 450kg auf den (gebremsten) Anhänger zuladen wollen.
Ob das nun 3 Motorräder wären ist mir schnuppe, denn ich will Baustoffe (Säcke mit Zement etc.) mal transportieren wollen.
Mir ist bewusst, dass der Twingo mit seinen kleinen 58 PS mit magischen 1,2 L Hubraum kein Zugwunder sein kann und soll auch nicht ständig so eingesetzt werden.
In meinem Fahrzeugschein steht bei Ziff. 13 ein Strich, aber hier im Forum dachte ich gelesen zu haben, dass die Eintragung einer AHK in den Fahrzeugschein nicht mehr Pflicht ist.
Man muss nur die Unterlagen/Dokumente zur AHK in der Bordmappe des Twingo mitführen und in den Unterlagen/Dokumente zur AHK steht u.a. Stützlast 50kg.
Habe ich mich jetzt verständlicher ausgedrückt ?
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Ein bisschen.
Mit dem Strich in den Papieren bin ich recht pessimistisch. Allerdings, wo kein Kläger da kein Richter.
Bei mir steht im Freitext noch was zur Anhängerkupplung, u.a. maximales Gewicht des Zugs 1,7to.
Steht da was bei dir?
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zu Ziff.22 (Bemerkungen und Ausnahmen) des Fahrzeugscheins steht bei diesem Twingo...
"zu G: Bis 965*Zul.Ges-Gew.D.Zuges Nax. 1700kg"
... und scheint darauf hinzudeuten, was Du meinst ,)
"Zul.Ges-Gew.D.Zuges" ist laut Bedienungsanleitung von Renault das zulässige Gesamt-Zugewicht (= Fahrzeug maximal beladen + Anhänger).
Da ergänze ich mal einfach... auch eben mit der zulässigen Dachlast von 60kg, das gehört in "Fahrzeug maximal beladen" und dann dazu wieder der Anhänger.
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mit zementsäcken wirst du aufpassen müssen, daß du die 50kg einhälst und beim fahren auch nix verrutscht. da muß ordentlich was hinten drauf. die meisten lastenhänger sind ja von sich aus schon so gebaut, daß sie nach dem abkuppeln vorne runter gehen durch das eigengewicht.
bei 600kg am twingo wird dieser zum spielball vom hänger, ob gebremst oder ungebremst.
mfg rohoel.
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Unser 750 kg Stema Baumarkthänger hat leer gerade mal 12 kg Last auf der Deichsel. So viel zu Thema Unterschreitung der Stützlast.
Was ich damit sagen will: Wenn das Auto hinten nicht komplett durchhängt/ da steht wie aufgebockt und die Reifen vom Hänger nicht wie Platt aussehen, juckt die Stützlast keinen Menschen.
Wer wirklich schlecht im schätzen ist, dem kann eine Deichselwaage viel ärger ersparen. Das Problem ist aber nicht 10 kg zu viel Stützlast, sondern zu wenig. Kontrollen sind eher selten, aber wenn´s kracht suchen Polizisten, Gutachter, Versicherer und Staatsanwälte haarklein nach einem Schuldigen.
So ein Einachshänger ist nun mal eine Wippe und die Beladung ist nicht ganz so einfach.
Schreiben kann man viel, ansehen ist besser: https://www.youtube.com/watch?v=18-eXStOQDw
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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