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Anhängerkupplung , Diskussuion zur Stütz- und Anhängelast.
#31
Da das hier ein how to Tipps Thread ist werde ich den ganzen off topic Mist löschen.
Aber nicht sofort.
Der Startbeitrag ist erweitert worden und wird von mir noch bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen erweitert, speziell wenn es um Ladung geht.
Wenn jemand belastbare Tatsachen anschleppen kann, gerne.
Belastbar heißt Gesetze, Tatbestände etc.
Kein Stammtischgewäsch und Internetauftritte die der Werbung dienen.
Nicht alles was im Internet steht muss wahr sein.
Nicht meine Aussagen und auch nicht was "andere" schreiben.
Es muss nur halt überprüfbar sein.

Mein erstes Auto war ein 2CV und hatte eine von mir eingebaute Anhängerkupplung mit 35Kg Stützlast.
Mein zweites Auto war ein Renault R4 mit einer von mir eingebauten Anhängerkupplung mit 50Kg Stützlast.
Mein drittes Auto war ein Citroen CX mit einer von mir eingebauten Anhängerkupplung mit 75Kg Stützlast.
Mein Twingo hat eine von mir eingebaute Anhängerkupplung und leider nur 25 KG Stützlast in den Papieren.
Das ist leider so obwohl das Ding einiges stabiler gebaut ist als der 2CV. Da mach' ich aber nichts dran.
Und solange da kein Hänger dran ist mach' ich mir nicht ins Hemd. Eben WEGEN der Gesetze.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#32
ach
was wundert es mich.....
lösch mal wieder alles was dir nicht passt...............
glaubst du wirklich das du dich damit besser stellst?.
iss ja sowiso gleich weg....
man sollte mal überdenken dir diese Macht zu entziehen, echt jetzt.
Kozt mich an

man man, wach auf.......
Bei allen Schrauber-Tips, die ich hier gebe, setze ich vorraus, daß der, der sie umsetzt genau weiß, was er tut Twisted Evil
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#33
Man man, bringt doch mal Fakten die für andere Nachvollziehbar sind auf den Tisch, nen Link, oder ein Foto wos genau beschrieben ist. Den Link von rohoel zb, steht aber nichts konkretes drin, meiner Meinung nach. Ihr wollt beide immer Lifedaten/Fakten, jetzt seid ihr beide mal dran mit Daten bringen.
Reißt euch am Riemen mit der Anzickerei,macht das per PN, das nervt Neulinge und verschreckt sie.
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Es bedanken sich: Eleske
#34
ZZTwingo1 
Ich habe keine Anhängekupplung. Ich hab keinen Anhänger.

Aber ich habe dieses schöne 20 Jahre alte Moped, damals neu als Supersportler gekauft, heute vielleicht noch als Tourensportler anzusehen:

[Bild: twingo-06193036-fhf.jpg]

Kawasaki Ninja Bj. 1998, 98PS.

Da es dafür keine Koffersysteme kommerziell zu kaufen gibt, habe ich mir 2013 diese Kofferkörbe angebaut (lassen). Die Koffer selbst sind aus E-Bay.

Um das zulassungsseitig sicher zu machen, war ich damit bei der DEKRA hier in Gera, und zwar schon bevor ich die Dinger hab bauen lassen und dann nochmal fertig vorgestellt. Die Auskunft hat mich damals überrascht. Es kamen zwei ältere Prüfer und meinten, dass Koffersysteme zur Ladungssicherung zählen und die obliegt dem Fahrzeugführer, die beiden nannten es eine Gesetzeslücke und meinten das es dafür keinerlei Vorschriften gibt. Ich sollte nur die Fahrzeugabmessungen und das zulässige Gesamtgewicht nicht wesentlich überschreiten. Eine Eintragung, Abnahme oder sonstiges gibt es dafür nicht. Ich habe das dann nochmal fertig vorgestellt und die beiden drüber gucken lassen, sie sagten ist technisch okay und sehr stabil.

Insofern kann ich die Aussage von bct bestätigen.

p.s.: Mittlerweile war ich damit in Serbien, Bosnien, Montenegro, im Riesengebirge, in Alpen und Italien. Das hat sich jetzt schon auf mehreren Reisen bewährt. Das Foto oben ist am Comer See entstanden.
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Es bedanken sich: Broadcasttechniker , rohoel
#35
nettes teil und nette beschreibung, trifft aber in meinen augen das thema der stützlast einer ahk genau garnicht.


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
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#36
So, ich habe mal Bosal, Brink´s und Westfalia angeschriebe und u.a. nach einer Anhängekupplung für meinen twingo angefragt, wo der Haken unter der Stoßstange hervorkommt. Westfalia sagt, es gäbe keine. Brink´s hat bis heute nicht geantwortet. Von Bosal hat sich ein Mitarbeiter gemeldet und meinte, die folgende Ausführung wäre richtig:
BOSAL Partnr.: 024981
EC 94/20 e4 00-0635
Ball code: 32 320-1875
Hier mal ein Link zu der Einbauanleitung zu dieser Ausführung: https://www.x1-autoteile.de/document/tec...024981.pdf
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#37
[Bild: twingo-06212449-9zB.jpg]
Nun meine Frage zum E-Satz:
Einen fahrzeugspezifischen E-Satz habe ich bisher nicht gefunden, wird wohl auch teuer sein. Kann ich jeden x-beliebigen E-Satz im Netz bestellen? Ich brauche einen mit ner 7-poligen Dose. Anschließen überlasse ich aus nervlichen Gründen meiner Werkstatt...
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#38
Steuergerät mit Preis hatte BCT ja im Eingangspost beschrieben, leider ohne Bezugs-Link.
Noch ne Anmerkung zu der Bosal, die Du rausgesucht hattest: zumindest laut Abbildung in der Anbauanleitung ist da die Querstrebe eckig. Ich hatte mir meine Bosal von einem Twingo beim Schrotti geholt, bei der ist die Querstrebe rund. Passt damit zu der Bosal-Anleitung, die ich gepostet hatte. Unterschied (auf dem Papier): bei meiner Anleitung ist ein anderer D-Wert eingetragen (5,1 kN statt 4,71 kN) und damit eine andere max. Anhängelast (bei mir 896 kg, bei Dir 800 kg)
Zum E-Satz hatte ich mir mal dieses Dokument runtergeladen:

(vielleicht sollten wir uns mal direkt austauschen...bin ja auch in HH. Allerdings werde ich mich erst bei warmem Wetter endlich mal an den Anbau machen Embarassed )


Angehängte Dateien
.pdf   Anhängerkupplung E-Satz.pdf (Größe: 2,2 MB / Downloads: 18)
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#39
Hallo Orange! Danke für den Honweis zu den Unterschieden beider Kupplungsauführungen.
Ich werde BCTs Hinweise nochmal genau lesen. Und ja: Laß und Hamburger gern mal direkt austauschen. Bei mir doll schon im März der Einbsu erfolgen. Ancampen mit DDR Quek ist für April geplant!
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#40
Ich finde das Thema (und auch die Diskussion zur Stützlast) ja sehr spannend. Bin dann bei der Suche nach einschlägigen Bestimmungen zur StVZO auf dieses hier gestoßen:
http://www.pkw-einradanhaenger.com
Ist natürlich off Topic, aber könnte ich mir auch gut hinter meiner Blaubeere vorstellen Wink

Auf der Site gibt es einen recht ausführlichen Artikel zur rechtlichen Seite für diese ANHÄNGER, die nicht als Anhänger, sondern als GEPÄCKBRÜCKE behandelt wurden (also keine Extra-Zulassungspflicht mit Extra-Kennzeichen, kein eigener TÜV, keine Geschwindigkeitsbegrenzung):
http://www.pkw-einradanhaenger.com/pdf/stvzo.pdf

Wie gesagt, ich kam über die Diskussion zur Stützlast auf die Seite. Dabei hab ich auch einiges anderes an Foren durchforstet, wo ebenfalls über Fahrradträger und Stützlast diskutiert wurde. Aus dem, was ich da so las, ergibt sich für mich folgendes Bild:

- AHK ist nicht eintragungspflichtig, aber erhält ihre Zulässigkeit über Mitführen der ABE/Anbauanleitung
- In der ABE/Anbauanleitung (siehe als Beispiel die in diesem Thread geposteten unterlagen von Bosal) wird eine zulässige Stützlast und ein D-Wert aufgeführt.
- Wenn man auf die AHK einen Fahrradträger (oder als Begrifflichkeit wahlweise einen „Lasten-/Ladungs-Träger“) montiert, gilt für diesen (samt Ladung), dass sein Gesamtgewicht die Stützlast nicht überschreiten darf. Zumindest schreiben das Hersteller/Lieferanten wie z.B. Rameder vor.
- Rechtliche Vorschriften im Sinne eines Paragraphen konnte ich nicht finden
- Einen rechtlichen Hebel für die Rennleitung sehe ich beim Erlöschen der ABE, wenn durch die Last auf der AHK die zulässige Stützlast gemäß ABE/Einbauanleitung derselben überschritten wird. Und da diese ja per Typenschild und/oder mitzuführender Unterlagen schnell herauszufinden ist, würde ich mal vermuten, dass die Rennleitung einem da schnell auf die Schliche kommt, wenn man es sehr übertreibt.
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#41
Brink hat mittlerweile auch geantwortet: Die AHK mit Haken unter der Stoßstange wäre bei denen Version/Modell 270300.
Eigenschaften:
Anhängelast: 600 kg
Anhängevorrichtung: mit starrem Kugelkopf
D-Wert: 3,9 kN
Gewicht: 11,5 kg
Prüfzeichen: EC
Stützlast: 25 kg
Ok, wie BCT sagte: Lieber 50kg Stützlast als 25kg. Ich hab jetzt die Bosal bestellt.
Und: ja, 13-poliger E-Satz gewinnt! Danke für die guten Argumente!
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#42
Vollzugsmeldung zum Frühlingsanfang: Ich habe die AHK einbauen lassen, nachdem ich (siehe weiter oben) von Euch Tips und Tricks erhalten habe. Dafür nochmal Danke:
Hersteller: BOSAL
Anhängelast [kg]: 800
D-Wert [kN]: 4.71
Prüfzeichen: EC1314
Herstellernummer: 024-981
Stützlast [kg]: 50
Info: mit starrem Kugelkopf

[Bild: twingo-20190119-fJo.jpg]
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Es bedanken sich: Broadcasttechniker
#43
Hab heute mal in meine Papiere geschaut und und ich bin ja fast von Glauben abgefallen. Hab die AHK (die selbe wie hamburger) mit 750kg gebremst bei 8% drin stehen, wobei ich nach meinen Recherchen doch nur 600kg gebremst ziehen darf. Achja habe eine Reine Automatik(nix Quickschift)
Alles rund um das Metall und den Metallbau!!

Meine DIVA Embarassed
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#44
[Bild: twingo-03163750-Fl1.jpg]
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#45
So, erste Ausfahrt mit Twingo und Qek bestanden. 400kg ungebremst am 75 PS 16V. Zu DDR Zeiten haben die den Anhänger mit Trabbi und Wartburg gezerrt... Smile
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