Hallo, zu dem Thema war ja nun lange Ruhe. Neuigkeiten gibt es im Verfahren. Dieses habe ich einstellen lassen. Geht mir auf den Keks, langsam vergeht einem die Lust und auch immer wieder Wutzu kriegen.
Die Garantie hätte es übernommen wenn,
Ich nicht selbst einen Motor gekauft und eingebaut hätte.
Ich keinen Übergangswagen gekauft hätte, um zur Arbeit zu kommen.
Die Garantie beinhaltet nur den Ersatz bzw. Schadenausgleich für Material.
Da ich aber, ich denke verständlicherweise nach gut 1 1/2 Jahren, einen Motor selbst gekauft habe, fordere ich ja nun Geld..... Diese Forderungen in Form von Finanzleistungen sind laut Garantiebedingungen ausgeschlossen. Tricky!!
Der Richter sagte abschließend zu mir: Hätte ich das Auto zum Zeitpunkt des Verfahrens noch im "Schrottzustand" gehabt, so wäre es bzw. müsste Renault das tragen..... Habe mich gefreut!!
Also lernen wir das Auto muss 2 Jahre stehen und muffen, damit Renault durch Klage, haftet.
Der Renault Händler, welcher ja auch Geld von mir für den nicht in Auftrag gegeben Motorausbau und Leihwagen haben wollte, scheiterte an einem von mir nicht unterschriebenen Montageauftrag. Diesen hatte ich damals nicht erteilt. Einzig ein Leihwagen Vertrag wurde mir vorgelegt, diesen habe ich aber Durchgestrichen und dem Mitarbeiter gesagt das es Garantie ist.
Zum Glück, sonst hätte ich diesen Zahlen müssen. 500€ gespart.
Ich habe nun somit ein Teilelager für den Twingo ? und Schraube wie früher lieber alles selbst. Tips und Tricks habe ich schon viele hier bekommen, danke dafür.
Und der Kleene bleibt auch bis er tatsächlich verreckt..

habe noch ein paar Sachen in Aussicht im Hinblick aufs Design....