Ob eingetragen werden muss ist nicht sicher. Beim TÜV oder bei Renault D fragen. Eine entsprechende Bescheinigung von Renault D sollte man schon mitführen oder zumindest wissen, dass es sie gibt. Eintragungsfrei sind die Felgen nur, wenn sie in der ABE/EG-BE deines Twingos drinstehen.
(14.09.2014, 19:00)9eor9 schrieb: Ob eingetragen werden muss ist nicht sicher. Beim TÜV oder bei Renault D fragen. Eine entsprechende Bescheinigung von Renault D sollte man schon mitführen oder zumindest wissen, dass es sie gibt. Eintragungsfrei sind die Felgen nur, wenn sie in der ABE/EG-BE deines Twingos drinstehen.
Müssen nicht eingetragen werden.
Ich glaube nicht, dass beim Twingo Initiale die Felge mit genau der Typennumer eingetragen ist, noch dass der Fahrer eines Initiale irgendwelche Dokumente mit sich führen muss...
Das sind Originalfelgen von Renault für den Twingo, wenn Felgengröße und Reifengröße mit den Angaben in Schein bzw COC übereinstimmen, dann drauf schnallen und glücklich sein. Wenn ich im Winter Stahlfelgen von Reifenhändler hole die von Kronprinz sind und nicht original Renault muss ich die ja auch nicht eintragen lassen.
15.09.2014, 01:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2014, 16:26 von 9eor9.)
Klares Nein. In der Praxis wird es keinen Ärger geben weil jeder so denkt. Entscheidend ist einzig die Fahrzeug-ABE/ EG-BE. Ein Renaulthändler weiß das idR nicht. Bei Renault D fragen! Ein Initiale-Fahrer muss natürlich keine Papiere mitführen.
(15.09.2014, 01:49)9eor9 schrieb: Klares Nein. In der Praxis wird es keinen Ärger geben weil jeder so denkt. Entscheidend ist einzig die Fahrzeug-ABE. Ein Renaulthändler weiß das idR nicht. Bei Renault D fragen! Ein Initiale-Fahrer muss natürlich keine Papiere mitführen.
Entscheident ist die EG-Typgenehmigung, früher beim alten Fahrzeugbrief auf Seite vier. Hier mal ein Beispiel E2*93/81*0071*02:
Ist diese identisch (und davon kann man bei Fahrzeugen von gleichen Fasen ausgehen und identischer Serienreifengrößen) dann sind die Felgen untereinander austauschbar. Ein Initiale ist eine Ausstattungsvariante und besitzt keine eigene Typgenehmigung.
Dann ich auch nochmal:
Wenn der Hersteller (Renault) Alufelgen in der Größe als Option anbietet,
beim Initiale macht er das sowieso, dann entfällt die ABE-Pflicht,
weil die Genehmigung ja quasi schon erteilt worden ist.
15.09.2014, 16:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2014, 16:31 von 9eor9.)
Bei Sondermodellen weiß man nie genau, ob die Sonderausstattung in der EG-Typgenehmigung eines anderen Modells drinsteht. Bei den Typgenehmigungen gibt es auch immer diverse Nachträge. Der einzige sichere Weg ist der, sich das von Renault D bescheinigen zu lassen. Kostet zudem nichts.