23.12.2009, 12:29
Du bekommst die Reparaturkosten minus vom Gutachter kalkulierten Restwert.
Du musst nach der Selbstreparatur das Auto wieder beim Gutachter vorführen.
Das kostet nichts extra.
Der Gutachter bestätigt die (Teil)reparatur.
Ohne diese Bestätigung zahlt die Versicherung nur Zeitwert minus Restwert.
Nach Abschluss aller Arbeiten bekommst du noch die angefallenen Mehrwertsteuer ersetzt.
Die Nutzungsausfallentschädigung gibt es dazu.
So lief es bei mir, allerdings nicht glatt, ich brauchte einen Anwalt.
Die gegnerische Versicherung hat dann den Schwanz eingezogen.
Du musst nach der Selbstreparatur das Auto wieder beim Gutachter vorführen.
Das kostet nichts extra.
Der Gutachter bestätigt die (Teil)reparatur.
Ohne diese Bestätigung zahlt die Versicherung nur Zeitwert minus Restwert.
Nach Abschluss aller Arbeiten bekommst du noch die angefallenen Mehrwertsteuer ersetzt.
Die Nutzungsausfallentschädigung gibt es dazu.
So lief es bei mir, allerdings nicht glatt, ich brauchte einen Anwalt.
Die gegnerische Versicherung hat dann den Schwanz eingezogen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen