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Unfallschaden (TOTALSCHADEN ????)
#1
Hallo,

bei meiner Freundin ist gestern Abend jemand aufs Auto gefahren.

Von Außen ist fast nichts zu erkennen, nur beim richtigen Hingucken sieht man an der Stoßstange paar Macken und "Dellen".

Dann habe ich mir die Spaltmaße vom Kofferraum angeguckt und die sahen schon nicht gut aus.

Nun wollte ich den Kofferraum aufmachen und er war schon gar nicht mehr im Schloss.

Dann habe ich schon gesehen das die ganze Kofferraum Matte (Filzboden) einen großen "Hügel" hatte.

Der Querträger von Innen ist ganz verzogen und verbogen und das Bodenblech(???) hat auch einen Knick.

Jetzt sagte mir Renault das es wohl ganz ganz ganz ganz knapp wird ob es ein Totalschaden ist oder nicht.

Dann habe ich gesagt das wir erst vor paar Monaten neue Bremsen und den Zahnriemen gemacht haben sowie im Oktober neuen TÜV.

Nur werde ich wohl davon nicht viel sehen sagte Renault.

Heute kommt ein Gutachter und muss sich den Schaden ansehen.

Weiß jemand was so ein Fahrzeug laut Schwacke noch wert ist ?
Meine Freundin finden den Wagen super und will ihn am liebsten behalten. Vor allem in dem Zustand bekommt Sie kein gebrauchten. Super Zustand und dann noch vor paar Monaten Zahnriemen und Bremsen gewechselt sowie den TÜV.

Der Twingo ist Baujahr 99 und hat 110.000km gelaufen. Mit Faltdach.

Oder gibt es Hobbyschrauber oder für den EXPORT Leute die dann noch "relativ" viel zahlen ????

Von Außen sieht man wirklich nur was beim genauen hingucken. Selbst die Rückleuchten haben nichts abbekommen.

Wir sind geschockt das jetzt vom Totalschaden gesprochen wird ???

Was würdet ihr uns raten bzw. was würdet ihr machen ? Wenn es geht reparieren oder lieber einen neueren kaufen ? (aber da muss sie ja auf jeden Fall draufzahlen)

Was wäre denn der Twingo ca. laut DAT / Schwacke wert ?

ICH DANKE FÜR EURE HILFE !
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#2
hallo

also am besten machst du mal bilder von dem wagen und dem schaden. anhand einer beschreibung kann man fast nie sagen was wirklich kaputt ist. bilder sagen da meistens mehr. auch zum wert des wagens.

wenn deine freundin den wagen unbedingt behalten will dann lass ihn doch reparieren. nicht bei renault sondern in einer freihen werkstatt. fast alle teile kannst du vom schrott holen weil sie eh neu lackiert werden.

wenn deine beschreibung richtig ist muss ein neues abschlussblech rein mit dem träger. die reserveradmulde kann man vielleicht noch ausbeulen. wie sieht denn die heckklappe aus?
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#3
Hallo,

Wagen ist jetzt gerade in der Werkstatt und geht gleich zum Gutachter.Wegen den Fotos ist es also gerade schlecht.

Der bei Renault sagte das der "hintere" Teil rausgeflext werden müsste.

Also beim Auto siehst du wirklich kaum einen Schaden. An der Stoßstange sind nur ein paar Kratzer und LEICHTE Macken. die Kofferraumklappe hat nichts abbekommen (ist aber verzogen).

Aber halt keine Macken oder Beulen.

Nur wenn man von innen guckt sieht er halt ganz schlimm aus (die Leiste unterm "Schloss" Träger (???) hat knicke und ist leicht verdreht. Der Boden Links von Reserverad hat einen Knick. Den Knick sieht man auch von unten (unterm Auto).

Renault sagt das die Stoßstange komplett zurück gesprungen sein muss. (in den Ursprung)

Wenn man den Filzboden wieder richtig rein legt und die Kratzer etwas wegwischt, denkt man das es ein ganz normales Auto ist ohne Schaden. (Wir finden es wirklich komisch das man von außen eigentlich nichts sieht.)
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#4
(18.12.2009, 12:42)Hurricane2033 schrieb: wenn deine freundin den wagen unbedingt behalten will dann lass ihn doch reparieren. nicht bei renault sondern in einer freihen werkstatt. fast alle teile kannst du vom schrott holen weil sie eh neu lackiert werden.

Aber wenn IHR doch einer draufgefahren ist, dann muss sie das doch vermutlich gar nicht bezahlen?! Warum sollte sie das dann nicht in einer Renaultwerkstatt machen lassen? *amKopfkratz*
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#5
Weil die Renault Werkstatt wahrscheinlich teurer ist und dann über den Zeitwert geht.

Und dann darf es ja nicht mehr repariert werden. Nur für das Geld bekommen wir ja nicht mehr so einen gebrauchten in dem Zustand.

Ist schon traurig das Reparaturen nicht vom Gutachter berücksichtigt werden.

Hat man sein Auto im Schuss, wird man noch bestraft Sad
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#6
Achso, das wusste ich gar nicht. Das tut mir natürlich leid Sad

Dann drück ich einfach mal die Daumen, dass der Schaden nicht so furchtbar schlimm ist und ihr den Twingo behalten könnt. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt jetzt einen neuen zu finden ist ja auch leider nicht so einfach Confused
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#7
Bitte diese Link beachten, da steht drin was geht und was nicht.
http://www.twingotuningforum.de/showthread.php?tid=5138
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#8
So, alles durchgelesen......

Also wir sollen schon bis morgen etwas unterschreiben.

Sicherungs-Abtretungserklärung ?

Uns wurde gesagt das das für den Sachverständigen ist und wir dies unterschreiben müssen ?

Im anderen Beitrag wird ja davon abgeraten Abtretungserklärungen zu unterschreiben ?

Oder ist dies etwas anderes ? Wie gesagt, wir sollen es bis morgen unterschreiben, weil dies für den Sachverständigen ist ???? (stehen auch die Daten von dem Sachverständigen drauf)
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#9
Richtig.
Bitte nicht voreilig Abtretungserklärungen unterschreiben.
Danach bist du total gebunden und kannst rein gar nichts mehr ändern.
Den Zeitdruck machen die, weil die nicht wollen, dass du dich schlau machst und eigenverantwortlich handelst.
Dran denken: Du bist der Geschädigte, du musst gar nichts, du darfst entscheiden.

Ich bitte da noch um ein bisschen Input von anderen.
Der Chris ist da berufsbedingt recht fit.
Wir haben hier auch Mitglieder, die beim Anwalt arbeiten.
Bitte melden.
P.S.
Beim Sachverständigen kannst du ruhig eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Der rechnet dann direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab und du musst nicht in Vorleistung gehen.
Den Sachverständigen darfst du dir selber aussuchen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#10
Hallo,

danke erstmal für die ganze Hilfe.

Das ist ja eine Arbeit und ein zittern und bangen obwohl man gar nicht Schuld ist und nichts gemacht hat.

Meine Freundin war immer super zufrieden mit dem Twingo und hat ihn auch gut gepflegt. Technisch ist er 1a.

Ich bin mal gespannt was gleich der Gutachter sagt. aber angeblich würde ich eh erst Dienstag Bescheid bekommen vom Ergebnis.

Dann warte ich mal ab ob sich hier noch ein paar Leute wegen Tipps melden.

DANKE! und ein schönes Wochenende.
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#11
So, da bin ich wieder Smile

Also der Gutachter hat jetzt endlich das Ergebnis....

Wiederbeschaffungswert ist 2650 Euro und die Reparatur würde 3127,42 kosten.

Ich kann ihn aber wohl reparieren lassen.

Wir dürfen im Moment auch noch mit dem Wagen rum fahren.

Jetzt sagte Renault schon das wir wenn er repariert wird die Unterlassungserklärung unterschreiben müssen (oder Abtretungserklärung ?)

Jedenfalls das wir den Schaden abtreten und Renault alles abwickeln kann.

Wie würdet ihr jetzt an unserer Stelle fortfahren ?

Bei dem Wiederbeschaffungswert, wird aber das alte Auto schon mit rein gerechnet, oder bekommt man die 2650 + den alten Wagen ?

Habe schon oft gelesen das die Versicherung einen dann einen Einkäufer nennt, der angeblich super viel zahlt und hinterher ist es gerade mal die Hälfte.

Würdet ihr den Wagen auch reparieren lasse, oder habt ihr da noch eine andere Idee ?

Wenn wir jetzt bis zum nächsten TÜV (ende 2011) damit rum fahren und dann jemand wieder in das Auto fährt, was ist dann ????

Also Renault und der Gutachter sagen das wir jetzt ohne Probleme mit dem Wagen fahren dürfen. Einer aus der Werkstatt sagte, das er den Wagen bis zum nächsten TÜV fahren würde.

Dann würde er natürlich nicht durch den TÜV kommen und müsste verschrottet werden. Question
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#12
dein Auto ist ein wirtschaftlicher kein Kapitaler Totallschaden !

wen der TÜV sagt du darfst damit weiter fahren dann würde ich das machen !

hatte den gleichen Fall 2 (zwei) mal an meinem Fiesta.

las dier den Wiederbeschaffungswert (2650 Euro) auszahlen und spare es für was neues
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#13
Hallo,

von den 2650 wird doch noch der Twingo als Schrottfahrzeug runter gerechnet.

Kann es sein das es dann extra hoch angesetzt wird ????

Was ist denn wenn meine Freundin mit dem Wagen auf mal noch einen Unfall hätte ?

Würde es dann Probleme geben, bzw. könnte es Probleme geben ?
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#14
Und nochmal.
Eine Unterschrift ist sowas wie der Ausdruck deines Einverständnisses zu einem Vertrag.
Und zu einem Einverständnis kann niemand gezwungen werden. Entweder bist du einverstanden oder nicht. Punkt um.
Das gilt für alle Lebensbereiche.
Wenn du die Quittung für die Bargeldauszahlung nicht unterschreibst, gibt es natürlich kein Geld.
Wenn du den Arbeitsvertrag nicht unterschreibst, gibt es keine Arbeit, und so weiter.
Aber zwingen kann dich zu einer Unterschrift niemand.
Ne Knarre im Nacken wäre aber ein "überzeugendes" Argument, aber das ist auch nicht legal.
Ach was schreibe ich, hier steht es doch noch viel besser http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift
Ist euch das nicht in er Schule beigebracht worden?
Mir übrigens auch nicht.
Es gibt ja den Spruch: Nicht für die Schule, sondern für's Leben lernen wir.
Für viele gilt: Nicht in der Schule, sondern durchs Leben lernen wir.
Und hoffentlich auch im Forum.
P.S.
Bei erneutem unverschuldetem Unfall sind die Vorschäden anzugeben, ebenso wie der Nachweis der Beseitigung.
Falsche Angaben führen zum Verlust der Ansprüche.
Die deutschen KFZ Haftpflichtversicherer tauschen sich desbezüglich aus.

Zum zu hohen Restwert:
Hat der Sachverständige Reparaturfreigabe erteilt, dann kaufe ein Ersatzteil mit Quittung.
Das gilt dann als angefangene Reparatur und der Versicherer kann dich nicht mehr zum Verkauf zwingen, bzw, horrende Abzüge machen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#15
Hallo,

ja aber wenn ich ein Teil kaufe und mit der Reparatur anfange, dann bekomme ich den Restwert MINUS dem Schrottwert ?

Oder würde ich dann das Reparaturgeld bekommen MINUS 19% MwSt. ?

Unser Renault Händler at gerade nicht wirklich Twingo´s, obwohl er 2 Niederlassungen hat Crying or Very sadCrying or Very sadCrying or Very sad

Darum wäre es schon super wenn man es 1 oder 2 Monate ziehen könnte, bis er wirklich was da hat.

Viele reden hier immer von durchgerosteten Schwellern. War diese Krankheit bei dem Twingo Bj. 99 behoben, oder kann da das Problem auch wider auftauchen ?
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