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Zum Thema Mietwagen:
Generell legt der Gutachter fest, wie viele Tage man Anspruch auf den Leihwagen hat. Im Gutachten wird eben die Reparaturdauer (wenn reparabel) oder die Wiederbeschaffungsdauer (bei Totalschaden) angegeben. Bei Totalschaden meist 12 - 14 Tage. Die Tage gelten für den Mietwagen ab Gutachtenerstellung! Das heißt, wenn man Freitagabend den Unfall hatte und der Gutachter Montags erst kommt hat man dadurch keinen Nachteil, im Gegenteil.
Zum Mietwagen an sich: es gibt seriöse Mietwagenunternehmen und unseriöse. Ganz einfach: unseriöse berechnen Dir das Fahrzeug, dass Du bekommen hast. Und hinterher wird die Versicherung das auch mit Sicherheit nicht bezahlen. Seriöse geben Dir das, was halt grad da ist, aber berechnen nur die Fahrzeuggröße, die dem Unfallfahrzeug entspricht. Hintergrund: eine Autovermietung ist schnelllebig. Wer glaub, es stehen 5 Kleinwagen, 5 Golfgrößen, 5 Mittelklassefahrzeuge etc. immer bereit auf dem Hof, der träumt  Fahrzeuge kommen und gehen und der Kunde bekommt das, was gerade da ist - egal was er gebucht hat. Er bekommt mindestens diese Größe oder - wenn nicht verfügbar - was größeres zum gleichen Kurs. Und da ein fremdverschuldeter Unfall nicht abzusehen war bzw. ist, gibt es keine Buchung und es wird ein x-beliebiges Fahrzeug bereitgestellt. Gerne geben wir solchen Kunden etwas schickes, damit sie sich etwas vom "Schock" erholen und uns beim nächsten mal wieder beehren
Die Abwicklung macht der Autovermieter im Regelfall. Er muss jedoch darauf hinweisen, dass der Kunde auch selbst anmieten und die Rechnung bei der Versicherung einreichen kann. Hier muss er allerdings in Vorkasse treten und die komplette Abwicklung alleine machen. Alternative: Vermietung auf Unfallersatztarif. Dieser ist etwas höher, als wenn man sich privat ein Auto leiht. Allerdings wurde ein gewisser Aufschlag vom BGH als gerechtfertigt beurteilt und deckt die Kosten für Risiko (keine Vorkasse vom Kunden) und Bearbeitung (Versicherung anschreiben, Geld einfordern etc.).
Mittlerweile ist es an der Tagesordnung, dass Versicherungen den Unfallgegner anrufen und regelrecht drohen, den Leihwagen nicht zu bezahlen und einen Leihwagen für 30 Euro am Tag zu vermitteln. Dieses Vorgehen ist unterste Schublade, viele Leute werden dadurch aber natürlich eingeschüchtert und die Versicherung spart eine Menge Geld. Grundsätzlich ist es aber nicht so, dass der Kunde sich erst noch 5 Angebote einholen und Preise vergleichen muss: im Vordergrund steht die Mobilität und nicht den Schaden so gering wie möglich zu halten, zugunsten des Unfallverursachers und dessen Versicherung.
Amen
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Danke Chris
amen
nochwas für wieviel soll ich mein autoverkaufen?
ich dacht so an 40 € an nem Kumpel
oder soll ich es direkt "verschenken" ?
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Ob du den verschennkst oder zu einem geringen Kurs verkaufst, ist völlig egal.
Dann zählt eben der Kurs den der Gutachter festlegt.
Und der handelt nach dem Motto: " wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing".
Klaro?
Hier meine Geschichte: http://www.twingotuningforum.de/unfall-l...pid8417768
Mich würde noch folgendes interessieren, Frage an alle:
Darf ich das Auto tatsächlich blind verkaufen, bevor es ein Gutachter gesehen hat?
Dass dann nur noch auf Totalschadenbasis abgerechnet werden kann, ist klar.
Dass es noch zum Begutachten zur Verfügung stehen muss, ist auch klar.
Hat die Versicherung tatsächlich kein Vorkaufsrecht?
Eine schnelle Googlesuche hat kein Ergebnis gebracht.
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Obwohl wir so etwas tagtäglich auf der Arbeit haben - ADAC Straßendienst halt - bin ich da auch nicht 100% fit drin. Ich weiß aber, dass es generell üblich ist das Fahrzeug in eine "Restwertbörse" einzustellen. Da bieten dann eben die Interessenten darauf. Normalerweise kann einem keine Versicherung vorschreiben, dass man an diese oder deren Bieter zu verkaufen hat.
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So wollte mal berichten, wieviel der Gutachter mir rausgespuckt hat
Irgendwas mit Schäden A:
Reperaturkosten 6000€..dies das..
dannach irgendwas mit Schäden B:
Wiederbeschaffungswert: 1932 €
Mehrwertsteuer: 300 €
Zusammenfassung kosten: 2300 € doppelt unterstrichen!
Mein Vater meine, dass ich davon die Mwst nicht bekomme, also sprich diese knapp 2000 € bekomme.
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korrekt
Na dann sag ich doch... Glück gehabt!
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Ich klink mich hier mal ein, muss ja nicht extra 'n neuer Thread dafür aufgemacht werden:
Meine Schwägerin hat sich 'nen Focus gekauft und will ihren Phase 2 jetzt los haben. Im Grunde genommen weiß ich ja, wie man Gebrauchtwagenpreise ermittelt, aber das Ding hat mehrere Haken.
Erstmal zu den Basisdaten:
Libertymodell
Baujahr 11/98
schwarz
170 tkm
E-Paket (also mit ZV+FB, elektr. Spiegel, elektr. Fensterheber)
Jetzt kommt aber das große Aber:
Das Auto hat schon 'nen Heckschuss hinter sich und der ist ziemlich stümperhaft repariert worden (Lack platzt ab, ZV geht am Kofferraumdeckel nicht und Spaltmaße sind auch unter aller Sau),
zudem hat er wegen nem Zahnriemenschaden vor drei Jahren 'nen ATM bekommen, der aber mittlerweile wie die Hölle ölt.
Lt. DAT hat der Wagen 'nen Händlereinkaufspreis von 888 Euro. Aber natürlich ohne Unfälle und mit nem intaktem Motor.
Was meint ihr, wieviel bekommt man für die Mühle noch?
Wenn Du dein Leben genauso sehr liebst, wie ich meinen Twingo, dann lass' die Finger davon!
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Ich denke um die 500 Euro solltens sein - so aus Erfahrung würd ich das mal behaupten.
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(05.11.2009, 22:55)Green Dream schrieb: Was meint ihr, wieviel bekommt man für die Mühle noch?
Tja, so aus Bauch heraus so maximal 250 bis 300 ...
Aber wenn man einen Dummen trifft ... ^^
Gruss
Klaus
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Nichts. Die Kosten der Reperatur übersteigen den Wert des Fahrzeuges, dazu kommt noch der "Unfallwagen".
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(05.11.2009, 23:01)twingo 1.2 schrieb: Nichts. Die Kosten der Reperatur übersteigen den Wert des Fahrzeuges, dazu kommt noch der "Unfallwagen".
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Naja... Das so ein Auto keiner mehr repariert ist wohl klar. Einfach ein wenig was dran machen (bißchen Lack über die blanken stellen, schauen ob man die ZV an der Heckklappe wieder anklemmen kann - wobei letzteres nicht so wichtig ist) und ich bin mir sicher, da kommen noch ein paar hundert Euro bei rum. Wie sieht das mit TÜV aus? Wenn der halbwegs aktuell ist: gut. Wenn quasi abgelaufen: schlecht
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TÜV läuft im Feb. ab. Den zu bekommen, ist, glaub ich, ein Fass ohne Boden.
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Dann sollte es schnell gehen. Ich würd den einfach mal bei autoscout reinsetzen und schauen was da kommt.
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(05.11.2009, 23:08)Green Dream schrieb: TÜV läuft im Feb. ab. Den zu bekommen, ist, glaub ich, ein Fass ohne Boden.
Dann liege ich doch ganz gut mit meiner Schätzung - oder?
Und bei einem Dummen kommen auch 500 heraus ...
Gruss
Klaus
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