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Alufelgen für Twingo 2
#16
Braucht er doch nicht.
Wenn diese Felgen an einem schwereren Auto Serie waren dann sollte doch wohl klar sein dass die an einem leichteren wegen der Last keinen Stress machen.

Mein Nachbar hat versucht die bei seinem Auto mitverkauften Felgen eintragen zu lassen.
Die sind weltweit zugelassen, auch in Europa.
Eintragen will sie ihm dennoch keiner.
Der Hersteller liefert auf Anfrage alles mögliche, sagt aber dass er für Deutschland kein extra Gutachten anfertigen lässt weil das kein Markt für ihn ist.
Jetzt fährt er sie so.
Würde ich wahrscheinlich auch so machen.
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#17
Ulli, ich hab die Nummer doch selbst durch mit den Cup Felgen auf meinem 16v. Es kann im Prinzip jeder machen was er will, eingetragen werden müssten die Räder rechtlich, ohne Papiere über die traglast in irgendeiner Form ist dies nicht (mehr) legal möglich. Ich bin die Räder einfach so gefahren, Jugendlicher Leichtsinn halt. Würde ich in Anbetracht der mittlerweile herrschenden Situation so nicht mehr machen. Stressfreier ist einfach einen Satz Felgen mit Abe zu kaufen.
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#18
Sehe ich für mich auch so.
Es geht aber ums Prinzip.
Mein Nachbar hat das Auto mit den Felgen drauf in Luxemburg gekauft.
Und jetzt?
Räder für das Auto sind so oder so nicht ganz billig.
Er hat sich dann einen Satz andere gekauft, die sehen allerdings nicht so schön aus.

Hier in diesem Fall ist es auch nicht so einfach weil die Felgen nicht 1:1 montierbar sind.
Aber gesetzt den Fall das ginge.
Das Spenderfahrzeug ist im Prinzip das gleiche.
Nur etwas schwerer und mit mehr Leistung.
Die Räder des Spenderfahrzeugs haben eine Werkszulassung und deswegen keine deutsche ABE mit Papieren.
Warum soll man die nicht fahren können?
Warum soll man die nicht eintragen?

Vor 40 Jahren habe ich mal Citroen angeschrieben ob man einen Motor in ein anderes Fahrzeug verbauen kann.
Das haben sie mir mit einem kurzen formlosen Schreiben bestätigt.
Das einzig spezifische was da drin stand war dass der Schadstoffausstoß sich nicht erhöht.
Damit ging die Eintragung wie nichts.
Warum wird das das heute nicht akzeptiert?
Der Hersteller bescheinigt die Tauglichkeit auch ohne Festigkeitsgutachten.
Damit hat er doch die Verantwortung im Fall des Falles.
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#19
Bmw und Audi geben solche Schreiben beispielsweise raus, hier kann man dann über eine Einzelbegutachtung Räder von anderen Modellen eintragen lassen, wenn die freigänigkeit und alle anderen Vorgaben erfüllt werden. Renault ist sich dafür einfach zu fein. Das Problem ist hier die Rechtssicherheit im Falle einer Beanstandung mit Gegengutachten. Seriöse Prüfer dokumentieren ihre Abnahmen absolut lückenlos und ziehen im Zweifelsfall mit einem vor Gericht, falls diese abnahmen angezweifelt werden.
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#20
Also die Traglast sollte allemal passen. Wie gesagt die Felgen kommen vom Scenic und der wiegt ja nun weit aus mehr als mein Twingo.

Ich besorge mir am Mittwoch Reifen und teste es dann nochmal mit den aus samt Reifen.

LG Marcus
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