20.03.2016, 18:44
(20.03.2016, 17:34)9eor9 schrieb: Was Reifen und Felgen betrifft, braucht man mindestens einen Festigkeitsnachweis für die Felgen und eine Reifenfreigabe für die Felgengröße i.V. mit der Achslast.
Jein....Natürlich muss die Traglast der Felge nachgewiesen werden. Ein Festigkeitsnachweis ist aber UNBEDINGT mittels Teilegutachtens bzw Herstellerbescheinigung bei original Felgen nachgewiesen werden. Ein "Festigkeitsnachweis" mittels Materialgutachten und/oder eingegossene Traglasten ist nichtmehr zulässig bzw war es halt noch nie
