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Habe mal wieder ne Frage.
Wollte mir gebraucht Reifen für meinen alten twingo kaufen und bin mir aber nicht sicher welche ich da nehmen darf. Habe welche mit der größe 195/45/13 gefunden, aber laut meinem schein stehen nur 145/70/13 und 175/50/13 drin. Benötige ich da eine ABE für die 195er oder müsste ich die extra eintragen? habe nen 1,2er bj 1999. Vorab schon mal danke für eure antworten.
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Gegenfrage:
Welche reifen sind denn jetzt montiert? Nimm die, die jetzt schon drauf sind.
Für die 195er ist die Felge zu schmal und die müssten eingetragen werden.
Edit:
Suchst du Räder (Reifen+Felgen), oder nur Reifen?
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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1) Serienreifen. Diese stehen leider nichtmehr alle im Fahrzeugschein. Hast du den alten Brief noch? Da stehen viele Rad/Reifen Kombis noch drinne. Diese darfst du ohne Eintragung fahren.
2) Serienreifen mit Freigabe. Oftmals kann man durchaus durchmischen. Auch Konzerninterne Räder. Zuminderst bei VAG Fahrzeugen gibts dann vom Hersteller eine Bescheinigung das du die und dir Räder mit den und den Reifen fahren darfst die halt nicht im Brief stehen. Beispiel: Es gibt ein Sondermodell mit speziellen Reifen. Musste man früher speziell abnehmen lassen, heute darf man diese ohne alles mit der Herstellerfreigabe fahren. Hier Beispiel aus der VW Welt: BBS Kreuzspeichen am 16V Golf serie, am 55PS Karren eben nicht. Dank Freigabe kann man diese ohne alles fahren.
3) Zubehör. Diesen Felgen SOLLTE/MUSS (Fehlt aber in der Regel beim privaten Kauf!!!) eine ABE oder ein Teilegutachten beiliegen. Bei einer ABE muss man die Felgen nicht eintragen lassen SOFERN man sich an die Auflagen hällt. Diese sind meistens: Mit Serienfahrwerk und mit Serienlenkrad. Bei einem Teilegutachten muss man das ganze dann noch durch den TÜV abnehmen lassen.
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@ogniwT: sollten T-Lines in 7x13" montiert sein, können die 195/45 als Ersatz für die 175/50 aufgezogen werden. Allerdings ist dann eine Eintragung beim TüV notwendig.
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danke schon mal für die antworten. also das mit den 195er ist ein kompletter satz auf alufelgen und sind auch die, die es beim twingo als Serie gab, glaube ich zumindest, da viele damit rumfahren. mir geht es aber auch nicht darum 195er reifen auf dem Auto zu haben, habe halt überlegt, da der satz günstig angeboten wurde und ich mir nicht sicher war ob dich die einfach anschrauben darf.
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Brief habe ich nur den neuen und die letzten sommerräder waren 155er 13zoll
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steht die mögliche bereifung sowie die felgengrößen nicht in den coc-papieren oder sollte ich mich so täuschen?
mfg rohoel.
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Also , ich hab die Erfahrung mit dem TÜV gemacht : Twingo Bj.04 mit nachträglichen montierten T-Line 14 Zoll mit Teilegutachten und mit Sondergutachten vom Reifenhersteller mit der Reifengröße 165 / 65 / 14 , weil ich mir alle Umbaumaßnahmen wie Umbördeln der hinteren K.Flügel , Tachoangleichung etc. bei Gebrauch von 195 sparen konnte ( Umbaumaßnahme Lt. Teilegutachten ) . Der Ing. vom TÜV sagte mir nach der Zusätzlichen Abnahme der Räder-Reifenkombination das ohne gültigem Teilegutachten keine Eintragung möglich ist .
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Für eine Eintragung muss lediglich die Traglast mittels eines Gutachtens sowie die freigänigkeit und der passende abrollumfang gewährleistet sein. Achso reifenfreigabe hätte ich fast vergessen.
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(15.03.2016, 19:30)rohoel schrieb: steht die mögliche bereifung sowie die felgengrößen nicht in den coc-papieren oder sollte ich mich so täuschen? Ja ist auch so. Nur 99 und COC Papiere?
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(15.03.2016, 20:48)onkel-howdy schrieb: Ja ist auch so. Nur 99 und COC Papiere? 
was ist 99?
nach den coc-papieren hatten wir reifen und felgen von einem neuen c-max aus dem letzten jahr gefunden, da hatten nichtmal die reifenhändler die unterlagen, um uns auskunft darüber zu geben, ob die alten winterräder (gerade neu bereift) auf den neuen passen!!
mfg rohoel.
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Baujahr 1999  Da wirds nix mit COC Papieren.
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danke, ich wußte darum, daß es das nicht schon ewig gab, aber nicht, ab wann genau.
ich nehme den tip damit hier für die aktuelle anfrage zurück, evtl kann es aber später mal jemand brauchen.
mfg rohoel.
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Wen du VIEEEEEL Langeweile hast kannst hier nachlesen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...32007L0046
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20.03.2016, 17:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2016, 17:36 von 9eor9.)
Wer sich für mit der ABE genehmigte Reifengrößen interessiert und den originalen Fahrzeugbrief nicht mehr hat, der kann sich beim TÜV ein internes Datenblatt ausdrucken lassen.
Da stehen dann alle genehmigten Reifen drin, die bei Ausstellung der neuen Papiere verloren gegangen sind.
Eine ABE für Felgen heißt nicht immer, dass diese ohne Abnahme gefahren werden dürfen, insbesondere dann, wenn andere als die serienmäßig genehmigten Reifengrößen verwendet werden.
Renault gibt auf dem T1 Phase 1 und 2 die 14 Zoll Räder des Phase 3 nur frei, wenn die großen Bremsscheiben mit 259mm verbaut sind. Zubehörhersteller sehen das nicht so eng.
Was Reifen und Felgen betrifft, braucht man mindestens einen Festigkeitsnachweis für die Felgen und eine Reifenfreigabe für die Felgengröße i.V. mit der Achslast.
Daraus kann ein Ingenieur mit Vollbefugnis eine Einzelabnahme basteln, wenn die Reifenkombination fahrbar ist.
Typbezogene Gutachten erleichtern natürlich die Angelegenheit, so dass auch Sachverständige mit Teilbefugnis sowie GTÜ, Dekra usw die Abnahme durchführen dürfen.
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