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17.10.2015, 16:30
moin leute
hab mal ne frage.
hab an meinem twingo einen heckspoiler mit integrierte dritter bremsleuchte als led-leiste. jedoch scheint die elektrik der led-leiste defekt zu sein, sodass die dritte bremsleuchte nicht leuchtet.
wenn ich die leiste nun ausbaue und so damit zum tüv fahre, macht der tüv dann deswegen zicken, oder juckt es ihm nicht.
iwo hab ich gelesen das man zwei funktionierende bremsleuchten braucht
über rat wäre ich dankbar
Twingo
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The Black Beast
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Jein.
Irgendwann wurde die dritte Leuchte Pflicht. Ich glaube 1998.
EZ davor = egal. EZ danach = gibt Ärger (falls der Tüver sich auskennt)
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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In bestimmten Fällen kann die Leuchte ausgetragen werden, weil sie nach StVZO nicht vorgeschrieben ist, sondern nur nach EG-Recht. Details bitte für den konkreten Fall beim TÜV erfragen.
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Das hat nix mit EU oder STVZO zu tun sondern sondern mit Reimporten. Was in Deutschland umgesetzt wurde und was im Ausland umgesetzt wurde war nicht immer das gleiche. Somit gibt es "Übergangsfristen". Der Klassiker: Leuchtweitenregulierung. Diese war in D Pflicht ab BJ XY im Ausland aber erst am YZ. Somit KANN bei einem Reimport (und auch NUR da) in der Tat eine Funktion die in Deutschland Pflicht ist "ausgetragen" werden. Aber auch nur innerhalb eines gewissen Zeitraums. Das ganze steht und fällt natürlich mit dem Fahrzeug. Den diese "Toleranz" gilt NUR bei Reimporten. Das es sich um einen Reimport handelt muss nachgewiesen werden. In der Regel sind die Schlüsselnummern bei Reimporten genullt. Fehlt der Nachweis das es sich um einen Reimport handelt is eh Essig.
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Was für ein Heckspoiler ist es denn? Piste mal ein Bild.
Black is beautiful
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Kannst du mal ein Foto von oben drauf und von unten machen? Speziell die Bremsleuchte von unten.
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Okay das ist der Spoiler von TechnicDesign, das Bremslicht wirst du nicht mehr bekommen. Da hilft nur ausbauen und reparieren.
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Fahr doch einfach zum TÜV und frag dort nach.
Black is beautiful
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3.Bremslicht ist ab 1998 für alle Autos mit Neuzulassung Pflicht.
Das ist EU-Recht, genauer stehts in der ECE R-48.
Deutschland macht da keine Ausnahme.
In diesem Fall kann sie wegfallen, wegen Baujahr 1997,
es sei denn, der Wagen hatte die Leuchte serienmäßig.
Viel interessanter ist doch aber die Fehlersuche,
also erstmal Spannung am Flachstecker messen, ob was ankommt beim Bremsen...
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die ganz leiste funktioniert nicht. habs ja getestet. hab einfach die leiste an 12v gehalten. aber keine reaktion. hab auch mal am kabel gewackelt, und die kabel "durchgeknetet", auf den verdacht hin des kabelbruchs. aber nichts
Twingo
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