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Ich wollte nur darauf hinweisen das man damit eine Straftat begeht.
Ob man erwischt wird oder nicht ist die andere Sache dabei.
Ob es Dir egal ist oder nicht überlass ich Dir und deinem Charakter sich an Regeln/Gesetze zu halten.
Aber da bin ich lieber spießer als andere zu Straftaten zu verführen/aufzufordern.
Was Ich im inneren bin zählt nicht.Nur das was ich tu,zeigt wer ich bin.
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.
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Okey , um hier Schlimmeres zu verhindern ,
LIEBE MITUSER , MEINEN HINWEIS WEGEN EDDING BITTE ZUHAUSE NICHT NACHMACHEN
Hoffe ich konnte das Problem damit beseitigen ?!
MFG Nobbi
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Ich denke nicht dass der "Edding" eine Straftat darstellt, da nichts verändert oder verfälscht wird. Eine nach Abstempelung erfolgende Nachlackierung im Schilderladen wäre dasselbe.
Weiterhin habe ich auch schon ausgebesserte Schilder abstempeln lassen, was anstandslos geschah. Ein Bekannter hatte bei seinem Unimog das früher grüne Schild bei Ummeldung als Privatwagen mit dem Edding schwarz übermalt. Die Zulassungsstelle hat es anstandslos abgestempelt. Mit der Zeit wurde es dann immer grüner und grüner. Nachmalen erlaubt oder nicht??
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Die Schilderpräger sind laut Gesetzt dazu berechtigt. Wir haben in Werkstatt noch schwarze und rote Kennzeichenstifte, die speziell dafür sind. In Sachen der Gesetztlage muss ich Darth Vader recht geben
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Schilderhersteller sind zu Herstellung von Schildern ermächtigt. Nachlackieren ist keine Herstellung. Wenn du meinst man darf nichts an einem Schild 'ändern", dann darfst du es auch nach einem Unfall nicht geradebiegen.
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(02.08.2014, 21:08)OHC TUNER schrieb: Und lassen sich auch leicht klauen , einfach abreissen . 
Mir wurde noch nie ein Kennzeichen geklaut.
Davon mal ab haben gefühlt 99% der Leute ihre Kennzeichen in klaufreundlichen klappernden Kunststoffhaltern am Auto.
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Kennzeichenstift Würth 0893198
http://www.phg-online.de/Blaetterkatalog...e3839.html , jetzt Würth 0967911101
Wenn schon ein echter Edding, dann besser sowas: Edding 950 industry painter (Pastenmarker). Der wird auch als Kennzeichenstift verkauft.
Im Übrigen gibt es Kennzeichen die lackiert werden und andere die durch Aufbacken von Folie geschwärzt werden. Letzteres vermutlich um die Freisetzung von Lösemitteln zu vermindern.
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OHC Tuner, du brauchst das mit dem Edding nicht ins lächerliche ziehen, es ist schlicht und ergreifend nicht erlaubt und ob es einen Polizisten interessiert oder nicht liegt nicht in Deinem Ermessen.
Nun bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema.
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So klar ist die Sache nicht. ZB werden "selbstverständlich" Löcher in Kennzeichen gebohrt, um diese zu befesteigen. Dann gab es seit Wegfall der AU-Plaketten weiße Aufkleber aus Kennzeichenfolie, um die Kennzeichen wieder "schön" zu machen usw.
Es kann ein Unterschied sein, ob nur ein Kratzer ausgebessert wird, oder ob das ganze Schild nachlackiert wird. Sicher jedoch wäre das Nachlackieren im Schilderladen dann ebenfalls illegal. Bezüglich der Herstellung stellt sich die Frage, ob ein nicht gestempeltes Kennzeichen eine Urkunde ist oder nicht. Hier wird es langsam absurd.
Selbst bei der Schilderherstellung werden Kleinigkeiten mit Lack ausgebessert. Das jedoch wird beim Abstempeln des Kennzeichens nicht dokumentiert usw.
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Ich habe im Internet jetzt auch auf Anhieb keinen stichhaltigen Beweis gefunden, dass nachschwärzen strafbar sein soll. Nur viel Halbwissen, aber keiner liefert eine belastbare Quelle.
§22 StvG Abs.1 Nr.3 bezieht sich imho auf genau das Gegenteil: Kennzeichen vergammeln lassen ist eine Straftat.
Zitat:3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt
Eine Veränderung nimmt man durch Nachschwärzen ja nicht vor (wenn die Farbe die korrekte ist), man stellt den ursprünglichen Zustand wieder her.
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Dazu kommt noch die vom StVG geforderte rechtswidrige Absicht. Die braucht es bei Urkundenfälschung nicht.
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(03.08.2014, 13:10)Chris - TFNRW schrieb: OHC Tuner, du brauchst das mit dem Edding nicht ins lächerliche ziehen, es ist schlicht und ergreifend nicht erlaubt und ob es einen Polizisten interessiert oder nicht liegt nicht in Deinem Ermessen.
Nun bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema.
OK , kannst Du haben , das nachmalen stellt weder eine Urkundenfälschung dar , noch ein Kennzeichenmissbrauch !
Der Halter ist verantwortlich dafür das sein Kennzeichen noch in 15 m Entfernung leserlich ist .
Der Hinweis mit dem Eddding wurde hier mit dem Hinweis einen dafür geeigneten zu nehmen Genüge getan , Hintergrund dafür , es sollte kein glänzender Farbton sein .
Und jetzt kommst Du und verpasst mir , obwohl ich meine Aussage vorher selber widersprochen habe , mit der Begründung das ich es ins Lächerliche ziehe , im Nachhinein eine Verwarnung
Ich unterstelle Dir dafür eine gewisse Willkür und erwarte von Dir das Du diese Verwarnung wieder zurück nimmst und das meine ich ernst !
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Thema geschlossen, hier werden keine Endlosdiskussionen geführt.
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