Beiträge: 25
Themen: 4
Registriert seit: Feb 2014
Bewertung:
0
Bedankte sich: 3
1x gedankt in 1 Beiträgen
danke für die info.
ich wird mal zum küs fahren und dann schauen ob er die tachoangleichung möchte oder nicht.
gruß
Supertramp
Unregistered
Bedankte sich:
x gedankt in Beiträgen
Mit den 175er passt es bei hohen Geschwindigkeiten nicht mehr.
Also erlaubt ist eine Abweichung 10% + 4 km/h.
Macht aus 50 km/h eben 59 km/h.
Mit deinen 175/50 Reifen hast du mit Serientacho +18 % Abweichung.
Macht ebenfalls aus 50 km/h 59 km/h.
aber auch aus 150 km/h scheinbar 177 km/h !
Erlaubt wären aber nur 19 km/ Abweichung (169 km/h) .
Würde also etwa 15 % den Tacho verlangsamen.
Beiträge: 1.403
Themen: 13
Registriert seit: Jan 2008
Bewertung:
3
Bedankte sich: 105
166x gedankt in 149 Beiträgen
Also ich hab mit 175/50 R15 keinerlei Differenz, den hab das Navi schonmal mitlauf lassen.
Also denke ich das es bei 13Zoll nicht anders sein wird.
Beiträge: 1.403
Themen: 13
Registriert seit: Jan 2008
Bewertung:
3
Bedankte sich: 105
166x gedankt in 149 Beiträgen
Aha dann bin ich froh das ich 15Zoll fahre.
Beiträge: 5.944
Themen: 182
Registriert seit: Feb 2011
Bewertung:
8
Bedankte sich: 1263
1321x gedankt in 1097 Beiträgen
Logik beim TÜV? Na ja. Nicht vergessen, dass wir in D prinzipiell im Eintragungsparadies leben. Andere Länder (Schweiz zB) verbieten einfach die meisten Mods- fertig.
Beiträge: 4.936
Themen: 62
Registriert seit: Jun 2004
Bewertung:
21
Bedankte sich: 187
391x gedankt in 278 Beiträgen
Überhaupt nicht unlogisch:
bei abgelaufenem Gutachten / ABE kann die Felge weiterhin per Einzelabnahme eingetragen werden, dazu benötigst du aber einen Prüfer mit Vollbefugnis (wird der erste vermutlich nicht gewesen sein).
Der zweite wirds gewesen sein, verlangt aber (berechtigt) wegen der großen Differenz im Abrollumfang die Tachoangleichung.
Beiträge: 5.944
Themen: 182
Registriert seit: Feb 2011
Bewertung:
8
Bedankte sich: 1263
1321x gedankt in 1097 Beiträgen
Ein GTÜler darf nicht anders eintragen. Dazu brauchst du einen TÜVer mit VOLLBEFUGNIS, wie oben bereits erwähnt. Ausnahme wenn das Federngutachten auch andere Räder zulässt wie zB das von Eibach.
Beiträge: 5.944
Themen: 182
Registriert seit: Feb 2011
Bewertung:
8
Bedankte sich: 1263
1321x gedankt in 1097 Beiträgen
Deine Ignoranz ist schon heftig. Fahr zu einem gescheiten TÜV, wenn du weder die Gutachten noch unsere Hinweise noch die verschiedenen Befugnisse von Prüfern verstehen willst.
Beiträge: 2.266
Themen: 48
Registriert seit: Oct 2012
Bewertung:
2
Bedankte sich: 154
636x gedankt in 440 Beiträgen
Mir kommt das einfach so vor als würde er einen Vorwand suchen die Felgen wieder verkaufen zu können.
Beiträge: 25
Themen: 4
Registriert seit: Feb 2014
Bewertung:
0
Bedankte sich: 3
1x gedankt in 1 Beiträgen
VORWAND???
gehts noch, ich hab 7 stellen angefahren davon waren es 4 TÜV prüfer und jetzt hab ich keinen bock mehr, so einfach ist das. ich brauch mir so einen quatsch nicht bieten zu lassen, ok.
ausserdem ist es doch meine sache was ich mache oder?
ich kaufe und verkaufe das was ich will, wenn der tüv sie nicht einträgt gehts halt net! es gibt auch andere schöne felgen.
sorry, aber überlasst bitte mir was ich tue und was nicht!!!
ich dachte ich bekomme ein paar tipps die ich auch angenommen habe, aber es ist hier scheinbar nicht so.
ich bedanke mich bei euch für eure guten tipps und der rest die meinen superschlau und allwissend zu sein werde ich ignorieren.
SO EINFACH IST DAS!!!
Beiträge: 5.944
Themen: 182
Registriert seit: Feb 2011
Bewertung:
8
Bedankte sich: 1263
1321x gedankt in 1097 Beiträgen
Hast du nach Prüfern mit Vollbefugnis gefragt?
Das schreibe ich nicht um dich zu ärgern, sondern um anderen Lesen die Gegebenheiten zu erklären.
Bekannterweise ist der Eintrag der Intras nicht problemlos, aber an den Federn scheitert es mit Sicherheit nicht.