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Eintragung von anderen Rückleuchten?
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Chris - TFNRW
Weiß nicht, wie viele Autos er hat :-)
      
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Beitrag #1
Eintragung von anderen Rückleuchten?
Hallo Freunde,
nun - es ist ziemlich selten das ich auch mal eine Frage habe. Umso mehr hoffe ich, das ich auch jemanden finde der mir eine Antwort geben kann.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich mir von einem anderen Fahrzeug am Heck Rückleuchten montiere. Wir gehen davon aus, das diese korrekt angeschlossen sind, über Rückstrahler verfügen und - da sie ja an einem anderen Fahrzeug montiert waren und schon geprüft wurden - ein E-Prüfzeichen aufweisen. MUSS ich da überhaupt was eintragen lassen? MUSS es eingetragen werden und wenn ja: WIE wird es eingetragen? Ich habe schließlich kein Gutachten und was wollen die beim TÜV eine Einzelabnahme machen, wenn doch diese Rückleuchten schon eingehend geprüft wurden?
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):
die blaue Sau - mein 1. Twingo 1.6 16V K4M und einiges mehr - staubt gerade etwas ein 
Jahrhundertprojekt xXx - mein 2. Twingo Kompressormotor und vieles mehr in Vorbereitung 
Fury - Lisa`s 1. Alltagstwingo schwarz, breit, stark / R.I.P. 
PU - Lisa`s Schönwettertwingo 1.6 8V K7M & bling, bling 
Hot Brownie - Lisa`s 2. Alltagstwingo brauner Lack, beiges Leder & eigentlich am Thema "Alltag" vorbei 
Bärchenmobil - ein Übergangstwingo vorm Schrott gerettet & 2tes Leben spendiert 
der Professor - ein weiterer Übergangstwingo Kompressormotor und vieles mehr 
Kermit - sollte ein PickUp werden war hinterher fast ein Cabrio 
Flippi - das Chamäleon leider nicht mehr zu retten gewesen
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23.07.2002 18:26 |
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