23.07.2002, 18:26
Hallo Freunde,
nun - es ist ziemlich selten das ich auch mal eine Frage habe. Umso mehr hoffe ich, das ich auch jemanden finde der mir eine Antwort geben kann.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich mir von einem anderen Fahrzeug am Heck Rückleuchten montiere. Wir gehen davon aus, das diese korrekt angeschlossen sind, über Rückstrahler verfügen und - da sie ja an einem anderen Fahrzeug montiert waren und schon geprüft wurden - ein E-Prüfzeichen aufweisen. MUSS ich da überhaupt was eintragen lassen? MUSS es eingetragen werden und wenn ja: WIE wird es eingetragen? Ich habe schließlich kein Gutachten und was wollen die beim TÜV eine Einzelabnahme machen, wenn doch diese Rückleuchten schon eingehend geprüft wurden?
nun - es ist ziemlich selten das ich auch mal eine Frage habe. Umso mehr hoffe ich, das ich auch jemanden finde der mir eine Antwort geben kann.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich mir von einem anderen Fahrzeug am Heck Rückleuchten montiere. Wir gehen davon aus, das diese korrekt angeschlossen sind, über Rückstrahler verfügen und - da sie ja an einem anderen Fahrzeug montiert waren und schon geprüft wurden - ein E-Prüfzeichen aufweisen. MUSS ich da überhaupt was eintragen lassen? MUSS es eingetragen werden und wenn ja: WIE wird es eingetragen? Ich habe schließlich kein Gutachten und was wollen die beim TÜV eine Einzelabnahme machen, wenn doch diese Rückleuchten schon eingehend geprüft wurden?