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Intra T-Line 13 Zoll und 14 Zoll
#1
Hi!
Habe gestern von meinem Mann gehört das für die oben genannten Felgen das Gutachten neuerdings komplett gelöscht wurde.
Der TÜV Mensch aus seiner Werkstatt war da und mein Mann hatte ihn jetzt neulich schon mal gefragt warum es da so ein Theater mit den Felgen und Reifengrössen gibt.
Ich sag nur VW Spinner die mit solchen Felgen und Reifengrössen absoluten Unsinn getrieben haben.
Gestern sagte der TÜV Mensch nun das die Gutachten komplett gelöscht wurden und nicht mehr zulässig sind, und das die Zulassungsstellen wohl die Anweisung haben diese Auszutragen und wenn nur diese Felgen eingetragen sind, sogar befähigt seien das Auto stillzulegen bis man andere Felgen hat.Shocked
Das kann ich gar nicht glauben und auch mein Mann nicht.
Die Werkstatt in der er arbeitet erkundigt sich jetzt mal ob dem wirklich so ist und ob es da nicht doch noch ne Hintertür gibt.
Es gab ja auch Twingos die direkt mit diesen Felgen ausgeliefert wurden.
Also wenn das stimmen sollte können wir uns alle von den schönen Alus verabschieden.
Sad
LG Sabine
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#2
Laut meinem Wissensstand ist die Firma Intra Pleite gegangen und hat somit kein Geld mehr für das Gutachten gezahlt, daher ist es wohl ungültig und macht immer wieder Probleme beim Eintragen
das mit dem Stilllegen oder austragen halte ich für unsinn, bei mir hat noch nie jemand das Gutachten gefordert als ich beim Tüv war (HU)
der Prüfer hat lediglich geschaut ob sie eingetragen sind
wenn sie also schon eingetragen sind, würde ich mir keinen Kopf machen
und bei Neueintragungen hilft meist nur sich einen anderen Prüfer zu suchen
ich selbst hab sie letztes Jahr bei einer kleinen Dekra Aussenstelle eintragen lassen
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#3
http://www.twingotuningforum.de/thread-2...%C3%BCltig
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#4
Hi!
Naja ich kenne jemanden der hat sie vom TÜV letztes Jahr noch eingetragen bekommen allerdings steht das auf einem Extra Blatt und so wie der TÜV Mensch das wohl meinte ist das das dann so nicht mehr in den Schein eingetragen wird und dieses Teil vom TÜV dann wohl erlischt und im schlimmsten Fall dann halt die Zulassungsstelle sagt nee der bleibt stehenQuestion
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#5
Das ist doch Quatsch dass beim Pleitegehen eines Herstellers die Betriebserlaubnis erlischt.
Saab geht pleite und alle Saabs dürfen nicht mehr fahren???
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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Es bedanken sich: 9eor9 , mkay1985
#6
(20.04.2013, 20:17)Broadcasttechniker schrieb: Das ist doch Quatsch dass beim Pleitegehen eines Herstellers die Betriebserlaubnis erlischt.
Saab geht pleite und alle Saabs dürfen nicht mehr fahren??

Ich seh das eher wie, ich zahle meine Stromrechnung nicht, also sitz ich im Dunkeln Wink
wie gesagt, hab mal irgendwo gelesen das man als Hersteller Gebühren für solche Teilegutachten zahlen muss (so eine Art GEZ)
ob das wirklich so ist weiss ich leider nicht
und irgendwas muss ja dran sein, sonst gäbs nicht diese ganzen Probleme mit den Tüvprüfern und den ungültigen Gutachten
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Es bedanken sich: Hurrax71
#7
Datenbanken und Gebühren hin oder her, es gibt noch andere Möglichkeiten.
In einem Teilegutachten der Fa. Eibach über die Fahrwerksfedern 30/30 Kit Nr 7518.140 steht auf S.4 folgender Absatz:

Zertifizierung und Gültigkeitsdauer
Der Auftraggeber unterhält ein Qualitätsmanagement gemäß Anlage XIX, 2 zur StVZO.
Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich....Änderungen...der StVZO ergeben......, oder WENN DER AUFTRAGGEBER DEN NACHWEIS GEM. ANLAGE XIX NICHT MEHR ERBRINGT.


Das Qualitätsmanagement ist also Teil der Genehmigungsfähigkeit der geprüften Teile. Ein Erlöschen kann allerdings sinnig nicht rückwirkend erfolgen, sondern nur bedeuten, dass für neu verkaufte (streng genommen: neu produzierte) Teile das Gutachten nicht mehr gilt, weil nicht sichergestellt ist, ob die geprüften Qualitätsstandards eingehalten wurden. Möglicherweise wird deshalb das Gutachten bei DEKRA etc. "gelöscht". Natürlich unterhält ein pleite gegangener Hersteller kein Qualitätsmanagement mehr.
Für während der Gültigkeit des Qualitätsmanagements erzeugte Teile dürfte das unwichtig sein. Daher wird eine Einzelabnahme nach §19(2) und §21 weiterhin möglich sein.
Weil es so ist, dass Abnahmen nach § 19(2) i.V. mit §21 (Einzelabnahmen) zB GTÜ, KÜS, DEKRA (in den alten Bundesländern) nicht durchführen dürfen, fehlt diesen dann ohne das gültige Teilegutachten die Rechtsgrundlage für die Eintragung. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Amtsanmaßung dar.
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#8
wie bei mir im thread zu lesen wurden mir die intras in 7x13 mit 175/50 r13 ohne probleme n verindung mit iteferlegungsfedern eingetragen

die geschah ganz normal mit dem gutachten der intras
Wer später Bremst, fährt länger schnell Smile
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#9
Wann wurde das eingetragen? TÜV oder Dekra oder wer anderes?
Haben sie die Reifenhersteller mit eingetragen?
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#10
freitag vor zwei wochen beim tüv Wink und nein reifenhhersteller steht nich drinne

[Bild: twingo-13164046-bn6.jpg]
Wer später Bremst, fährt länger schnell Smile
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Es bedanken sich: 9eor9
#11
Na also, geht doch. Das ist fein!


EDIT: Was sind das für Federn und wieviel tiefer kommt er damit? Ich frage deswegen, weil es die Technic Design K33 nicht mehr gibt, die bei mir drin sind. Wenn eine bricht, habe ich ein Problem. Bisher fand ich nur Eibach 30/30 http://www.ebay.de/sch/?_nkw=twingo%2030...1015796137

Fährst du originale Dämpfer?
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#12
Habe 14" intra mit 195 45 14 Sommerreifen . Wenn mir irgendjemand ein Teilegutachten oder eine Eintragung im Fahrzeugschein zusenden kann würde ich mich freuen . Meine e mail ist , stefan.stargate.dirks1@googlemail.com . danke
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#13
guckst du

[attachment=11858]

ist auch eine Brauchbare Anbauanleitung bei
Bei allen Schrauber-Tips, die ich hier gebe, setze ich vorraus, daß der, der sie umsetzt genau weiß, was er tut Twisted Evil
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#14
Ist was nun problematisch die Intras einzutragen oder nicht?
Meiner Meinung nach sind das die schönsten Felgen die man am Twingo haben kann.
Kann grad 13“ Intras für kleines Geld haben, habe aber momentan keinen Nerv auf Tüvtheater.
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#15
Hat einer das Gutachten der 14“ Intras??


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