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ich will meinen kleinen nächsten Mittwoch zum ersten mal seit fast 6 Jahren übern TÜV bringen... ich habe ihn innen von Phase eins auf zwei umgebaut , und dafür musste ich ja die Airbags rausnehmen und wieder rein machen.
Frage:
Kann das der TÜV beanstanden?
ach so und ich habe ja das Lenkrad gelackt . das ist ja ein beweis dafür das der Airbag draußen war
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das heißt du hast das andere Armaturenbrett mit Airbags Verbaut ??
wenn ja kannst du mich mal anschreiben ( PN ) ist habe das ebenfalls vor
und zum Thema Tüv ;
wenn doch alles Ordnungsgemäß Verbaut ist warum sollte es Probleme geben ?
es besteht ja auch die Möglichkeit das ein Vorgänger das schon eingebaut hat oder das dein Modell einer der ersten war der die Teile schon vom Werk aus drinn hat
zb bei meinem wurden die Klarglasscheinwerfer vom Phase 3 in meinem 2er nicht Bemängelt
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Wenn du sauber gearbeitet hast, merkt keiner was.
Allerdings werden bei der HU Fehlerspeicher ausgelesen. Wenn du da noch aus irgendeinem Grund einen Airbag-Fehler zB wg Leitungsunterbrechung usw.usw. gespeichert hast, kann das Probleme erzeugen.
Die Fehler müssten dann vor der HU gelöscht werden. Manche Fehler löschen sich auch selbst nach zigmaligem Zündung neu einschalten. Wie oft du dazu am Zündschlüssel kurbeln musst weiß ich nicht. Jemand sagte mal 15x, ein anderer 50x.
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Bei einem Phase 1 wird typischerweise gar nichts ausgelesen.
Auch nicht für die AU, die geht konventionell.
Der POST des MSG, ABS, der Airbags und der Servo, so vorhanden, wird sehr wohl beobachtet.
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das heißt also die gucken dann nur ob ein lichtchen leuchtet?
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meint ihr es wäre ein Grund nicht zu bestehen wenn die Airbag leuchte gar nicht aufleuchtet?