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Einzelabnahme und Tachoangleichung?
#1
ZZTwingo1 
Hey Leute,

habe günstig für meinen Twingo Bj. 2001 16V Alufelgen mit Reifen geschossen.

6x14 mit Bereifung 185/60

Eingetragene Bereifung: 155/65 R14

Die KBA der neuen Alus: 44364

Ich habe ein paar ABE`s gefunden aber noch keine für den Twingo. Müsste das ganze also per Einzelabnahme eintragen lassen. Ist eine Tachoangleichung ebenfalls nötig, da ja der Umfang größer ist oder kann ich diese umgehen?

Schonmal danke für eure Hilfe!

Grüße,
P@trick
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#2
Ein Bild dazu wäre ganz nett.
[Bild: 8gxez4ss.jpg]
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#3
Von den Alus? Kann ich gerne morgen machen wenn es wieder hell ist Wink
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#4
60er Reifenhöhe dürfte eindeutig zu viel sein.
Meistens wird da 185/50 genommen, Tachoabweichung ist denn leicht negativ.
185/55 wird schwieriger, weil der Abrollumfang doch größer ist
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#5
Also brauche ich andere Reifen? -.-'
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#6
(02.05.2011, 20:25)Milka82 schrieb: 60er Reifenhöhe dürfte eindeutig zu viel sein.
Meistens wird da 185/50 genommen, Tachoabweichung ist denn leicht negativ.
185/55 wird schwieriger, weil der Abrollumfang doch größer ist

nicht richtig ich hab 185/55 r14 mein tüvler sagt das liegt gerade noch in der toleranz ich brauchte keine angleichung machen
Gibt es ein Leben nach dem Tod:
berühr mein Bike und Du erlebst es
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#7
Hallo

Bis 2 % Abweichnung ist noch im Rahmen. Bis einer bestimmten Felgenbreite ist die KBA gültig, ich gehe mal von aus, dass es diese Felgen in mehreren Breiten gibt.

Weichen Breite, Abrollumfang, und und und sehr vom Serienzustand ab, ist Abnahme erforderlich.

Erforderliche Tachonangleichung liegt im Ermessen und der Gnädigkeit des Tüvers. Wink

Die angegebene KBA steht nicht im Teilegutachten der T-Lines, also vermute ich mal, es sind keine T-Line Alus.

Es sei denn, es gibt noch ein (neueres) Gutachten.

Google sagt zu KBA 44364, es sind Felgen von Aluett.

MfG
Die Freiheit der Presse im Westen, wobei die viel besser ist als anderswo, ist letztlich die Freiheit von 200 reichen Leuten ihre Meinung zu veröffentlichen.

Peter Scholl-Latour
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#8
(03.05.2011, 11:25)Rico1974 schrieb: Hallo

Bis 2 % Abweichnung ist noch im Rahmen. Bis einer bestimmten Felgenbreite ist die KBA gültig, ich gehe mal von aus, dass es diese Felgen in mehreren Breiten gibt.

Weichen Breite, Abrollumfang, und und und sehr vom Serienzustand ab, ist Abnahme erforderlich.

Erforderliche Tachonangleichung liegt im Ermessen und der Gnädigkeit des Tüvers. Wink

Die angegebene KBA steht nicht im Teilegutachten der T-Lines, also vermute ich mal, es sind keine T-Line Alus.

Es sei denn, es gibt noch ein (neueres) Gutachten.

Google sagt zu KBA 44364, es sind Felgen von Aluett.

MfG

Ja es sind Aluett-Felgen. Habe heute mal bei A.T.U angefragt ob die vllt noch eine ABE für meinen Twingo finden.

Treffe mich am Donnerstag mit meinem TÜVler und vllt kann ich ja davon überzeugen, dass es eine Tachoangleichung nicht unbedingt braucht Wink

Habe im Netz gelesen, dass die Tachoangleichung beim Renault-Händler nur 30€ kostet. Stimmt das?

Grüße
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#9
So gerade die Antwort von A.T.U erhalten. Das passende Gutachten dabei für die Felge. Leider stehn nur die 155/65 und 165/60 drin.

Habe ein paar Fotos von den eingebauten Felgen gemacht.

[Bild: twingo-03175832-zhJ.jpg]
[Bild: twingo-03180018-3Iv.jpg]
[Bild: twingo-03180048-PrG.jpg]
[Bild: twingo-03180141-dNL.jpg]

Glaubt ihr die Reifen bekomm ich ohne Tachoangleichung ingetragen oder sollte ich mir gleich 185/55er kaufen?
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#10
fahr zum tüv und frag nach so hab ich es auch gemacht
Gibt es ein Leben nach dem Tod:
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#11
Hab mich jetzt dazu entschieden neue Reifen zu kaufen.

Laut dem Rechner hier im Forum, wär die Abweichung bei den 185/55 am geringsten. Stimmt das?
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#12
hallo

ja das stimmt. ich fahre selber 185/55R14 und die abweichung liegt unter 1% soweit ich das noch weiss. der durchmesser ist bei den 185er um 2mm größer als bei den 155er. da macht die aktuelle profiltiefe mehr aus. ich brauchte keine tachoangleichung zu machen.
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